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2 400 NRW-Haushalte für Befragung zur Zeitverwendung in 2022 gesucht

Wecker – ZVE
Dienstag, 5. Oktober 2021

2 400 NRW-Haushalte für Befragung zur Zeitverwendung in 2022 gesucht

Haushalt, Hobby oder Homeoffice? Womit verbringen Sie Ihre Zeit?

Düsseldorf (IT.NRW). Haushalt, Hobby oder Homeoffice? Womit verbringen Sie Ihre Zeit? Wie verteilen sich Ihre unterschiedlichen Aktivitäten auf 24 Stunden? Antworten auf diese Fragen kann die Zeitverwendungserhebung 2022 (ZVE) unter dem Motto „Wo bleibt die Zeit?” liefern. Wir suchen Haushalte die, gerne auch per App, Ihren Tagesablauf dokumentieren und so zum Gelingen der Befragung beitragen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lohnt sich die Teilnahme an der Erhebung für die Haushalte gleich doppelt: Teilnehmende verschaffen sich einen Überblick über ihren Tagesablauf und zusätzlich gibt es als Dankeschön eine Prämie in Höhe von mindestens 35 Euro.

Das elektronische Anmeldeformular für die ZVE 2022 ist ab sofort unter www.zve2022.de zu finden. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zum Ablauf sowie den Bestandteilen der Erhebung. Erstmals bei einer amtlichen Haushaltsbefragung ist es im Rahmen der ZVE 2022 möglich, komfortabel per App (ab Dezember in den App Stores verfügbar) sowie Webanwendung, neben dem „klassischen” Papierbogen, teilzunehmen.

Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.

Die Statistik „Zeitverwendungserhebung” findet alle zehn Jahre statt. Bereits zum vierten Mal wird sie von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt. Weitere Information zur Erhebung finden Sie hier.

Die ZVE-Daten sind eine wichtige Grundlage, um beispielsweise Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorzubereiten und zu bewerten. Zudem wird auf Basis der gewonnenen Daten der „Gender Care Gap” als Indikator für die Gleichstellung von Männern und Frauen berechnet. (IT.NRW)

(392 / 21) Düsseldorf, den 5. Oktober 2021