2015 erhielten in NRW 25 764 Personen "Meister-BAföG"
Im Jahr 2015 erhielten in Nordrhein-Westfalen 25 764 Personen Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG).
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2015 erhielten in Nordrhein-Westfalen 25 764 Personen Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 918 Personen oder 3,4 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Über drei Viertel (77,7 Prozent) der Geförderten waren Männer. Das finanzielle Fördervolumen war 2015 mit knapp 86,4 Millionen Euro um 2,8 Prozent niedriger als im Vorjahr. 58,8 Millionen Euro (−3,0 Prozent) wurden als Darlehen und 27,6 Millionen Euro (−2,5 Prozent) als Zuschüsse zum Unterhalt oder als Kinderbetreuungszuschüsse bewilligt.

- Tabellarische Daten der Grafik
Empfänger von Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister–BAföG) sowie gewährte Förderungen*) in Nordrhein–Westfalen | |||
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Jahr | Empfänger von Meister–BAföG | Förderungen in Euro | |
Männer | Frauen | ||
Anzahl | |||
*) Aufstiegsfortbildungsförderungen in Form von Darlehen oder Zuschüssen | |||
2005 | 15 799 | 5 860 | 72 839 000 |
2006 | 15 137 | 5 724 | 65 991 000 |
2007 | 14 143 | 5 153 | 62 871 000 |
2008 | 14 383 | 5 072 | 65 821 000 |
2009 | 16 677 | 5 607 | 78 932 000 |
2010 | 19 825 | 6 879 | 87 832 000 |
2011 | 20 422 | 7 166 | 88 044 000 |
2012 | 19 956 | 6 565 | 83 647 000 |
2013 | 20 502 | 6 554 | 90 042 000 |
2014 | 20 510 | 6 172 | 88 882 000 |
2015 | 20 028 | 5 736 | 86 361 000 |
60,8 Prozent der Geförderten bildeten sich im Rahmen einer Teilzeitmaßnahme fort. Förderberechtigte im Alter von 25 bis 29 Jahren stellten hier mit 6 025 Personen die am stärksten besetzte Gruppe; 30- bis 34-Jährige waren mit 3 196 Personen vertreten. 4 384 der in Vollzeitmaßnahmen Geförderten waren 20 bis 24 Jahre und 3 842 waren 25 bis 29 Jahre alt. Im Jahr 2015 besaßen 384 (1,5 Prozent) der Leistungsempfänger in NRW eine ausländische Staatsangehörigkeit; 125 Geförderte stammten aus EU-Staaten.
Das „Meister-BAföG” unterstützt die Erweiterung der beruflichen Qualifizierung, stärkt die Fortbildungsmotivation und bietet über den Darlehensteilerlass hinaus für potentielle Existenzgründer einen Anreiz, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen. Mit Inkrafttreten der dritten Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz wurden zum 1. August 2016 zahlreiche Änderungen (z. B. höhere Bedarfssätze, Zuschussanteile und Freibeträge) in Kraft gesetzt. (IT.NRW)
(206 / 16) Düsseldorf, den 09. August 2016