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2020 wurden in NRW 460 Straftäter wegen Gewalt an Kindern verurteilt

Leerer Gerichtssaal
Montag, 21. März 2022

2020 wurden in NRW 460 Straftäter wegen Gewalt an Kindern verurteilt

Mindestens 652 Kinder waren Opfer von Straftätern, die 2020 in Nordrhein-Westfalen wegen Gewalt an Kindern rechtskräftig verurteilt wurden.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2020 wurden in Nordrhein-Westfalen 460 Straftäter wegen Gewalt an Kindern unter 14 Jahren rechtskräftig verurteilt; das waren 18 Straftäter bzw. 4,1 Prozent mehr als im Jahr 2019 (damals: 442 Verurteilte). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer (22. März 2022) mitteilt, waren den Straftätern mindestens 652 Kinder (unter 14 Jahren) zum Opfer gefallen. 441 der im Jahr 2020 rechtskräftig Verurteilten waren Männer und 19 Frauen.

409 Personen (88,9 Prozent) wurden 2020 wegen sexuellen Missbrauchs oder der sexuellen Nötigung von Kindern rechtskräftig verurteilt. Unter diesen Verurteilten befanden sich 63 Jugendliche (acht weiblich und 55 männlich). Mindestens 591 Kinder waren von diesen Straftaten betroffen; darunter befanden sich mindestens 208 Kinder, die Opfer von schweren Fällen des sexuellen Missbrauchs, der Nötigung oder von einer Vergewaltigung geworden waren.

Die Zahl der betroffenen Kinder kann in der Strafverfolgungsstatistik aus methodischen Gründen nur als Untergrenze ermittelt werden. Die tatsächliche Opferzahl lässt sich nicht bestimmen. Zu welchem Zeitpunkt sich eine Tat ereignet hat, die der jeweiligen Verurteilung vorausging, lässt sich aus den dem Statistischen Landesamt vorliegenden Daten nicht ermitteln, da Tatzeitpunkt und Strafprozess nicht unbedingt im gleichen Jahr stattfanden. Die betrachteten Delikte, bei denen Kinder die Opfer waren, umfassen Straftaten wegen Verletzung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht (StGB § 171), gegen die sexuelle Selbstbestimmung (StGB §§ 176 bis 178), gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit (StGB §§ 211 bis 227) sowie gegen die persönliche Freiheit (StGB §§ 235 bis 239).

IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht obige Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen auf rechtlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Strafgerichte möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden. (IT.NRW)

(100 / 22) Düsseldorf, den 21. März 2022