2021 befanden sich in NRW 26 635 Schülerinnen und Schüler in einer schulischen Ausbildung in Gesundheitsberufen
Düsseldorf (IT.NRW). Im Oktober 2021 befanden sich in Nordrhein-Westfalen 26 635 Auszubildende in schulischer Ausbildung in einem Gesundheitsberuf. Knapp drei Viertel (19 425 Schülerinnen; 72,9 Prozent) von ihnen waren weibliche Auszubildende. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, befanden sich 5 905 Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr, 67,1 Prozent davon waren weiblich. 39,8 Prozent der Ausbildungsstarter brachten das Abitur als schulische Vorbildung mit, 28,1 Prozent einen Realschulabschluss, 11,2 Prozent einen Hauptschulabschluss, 19,6 Prozent eine Fachhochschulreife und 1,3 Prozent eine sonstige schulische Vorbildung.
Anfänger/-innen an Schulen des Gesundheitswesens 2021 in NRW nach schulischer Vorbildung |
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Schulische Vorbildung | Anteil an allen Anfänger/-innen |
Hauptschulabschluss | 11,2% |
Mittlere Reife/Fachoberschulreife | 28,1% |
Fachhochschulreife | 19,6% |
Allgemeine Hochschulreife | 39,8% |
Sonstige schulische Vorbildung | 1,3% |
Insgesamt | 100,0% |
Den größten Anteil an Abiturientinnen und Abiturienten hatten dabei die Anfänger der Bildungsgänge der Hebammen- bzw. Entbindungspflegerausbildung (82,6 Prozent), die der medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenz (72,1 Prozent) sowie der Logopädie (67,9 Prozent).
Die Daten zu dieser Statistik werden jährlich bei den in Nordrhein-Westfalen ansässigen Schulen des Gesundheitswesens erfragt. Die Übermittlung der Daten an das Statistische Landesamt ist freiwillig – die aktuelle Meldequote liegt bei 85,3 Prozent. Das Erhebungsjahr erstreckt sich vom 16.10. des Vorjahres bis zum 15.10. des Erhebungsjahres. Auszubildende nach dem neuen Pflegeberufegesetz (PflBG) werden separat über die Pflegeausbildungsstatistik erhoben. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am 23. Mai 2022 veröffentlicht.
Die Statistiker weisen darauf hin, dass die Schülerzahlen aus Datenschutzgründen auf ein Vielfaches von fünf auf- bzw. abgerundet wurden. Hierdurch besteht keine Additivität – für Quotenberechnungen wurden die Originalwerte verwendet (IT.NRW)
(229 / 22) Düsseldorf, den 2. Juni 2022
Weitere Ergebnisse finden Sie in der Landesdatenbank NRW
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