2,2 Prozent mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in NRW
Den höchsten relativen Zuwachs gab es im Baugewerbe mit 13 000 Beschäftigten (+4,2 Prozent).
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2018 gab es in Nordrhein-Westfalen 765 137 Niederlassungen mit zusammen 6,58 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (ohne Niederlassungen und Beschäftigte in den Bereichen „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei” und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung, private Vermietung”). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stieg damit die Zahl der im statistischen Unternehmensregister geführten Beschäftigten gegenüber dem Jahr 2017 um 2,2 Prozent. Den höchsten relativen Zuwachs gab es im Baugewerbe mit 13 000 Beschäftigten (+4,2 Prozent).
Niederlassungen und Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen 2018 | |||
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Wirtschaftsabschnitt (WZ 2008) |
Niederlassungen | sozialversicherungspflichtig Beschäftigte | |
Anzahl | Veränderung zum Vorjahr | ||
Produzierendes Gewerbe (ohne Baugewerbe) |
64 965 | 1 527 934 | 2,1 % |
Baugewerbe | 73 410 | 324 762 | 4,2 % |
Handel, Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe, Information und Kommunikation |
258 741 | 1 835 891 | 2,6 % |
Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen |
221 850 | 1 251 647 | 0,7 % |
sonstige Dienstleister, Erziehung und Gesundheit, Kunst, Unterhaltung und Erholung |
146 171 | 1 636 369 | 2,6 % |
Zusammen | 765 137 | 6 576 603 | 2,2 % |
Den höchsten Anstieg der Beschäftigungszahlen gegenüber dem Jahr 2017 ermittelten die Statistiker für die Kreise Viersen (+4,2 Prozent), Gütersloh (+3,8 Prozent) und Heinsberg (+3,4 Prozent). In allen Kreisen und kreisfreien Städten NRWs stieg die Zahl der Beschäftigten gegenüber dem Vorjahr an; in Wuppertal und Bottrop fielen die Zuwächse mit jeweils +0,4 Prozent am geringsten aus.
Ab dem Berichtsjahr 2018 wurden bei Auswertungen aus dem statistischen Unternehmensregister Begrifflichkeiten angepasst: Unternehmen werden als rechtliche Einheiten, Betriebe als Niederlassungen bezeichnet. (IT.NRW).
(324 / 19) Düsseldorf, den 3. Dezember 2019