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Mittwoch, 16. September 2020

265 410 Personen erhielten Ende 2019 in NRW Sozialhilfeleistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII

Ende 2019 erhielten in Nordrhein-Westfalen 265 410 Personen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII).

Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2019 erhielten in Nordrhein-Westfalen 265 410 Personen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag die Empfängerzahl damit in etwa auf Vorjahresniveau (+0,2 Prozent).

Die am häufigsten in Anspruch genommene Hilfeart war – wie in den Vorjahren – die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen: 176 028 Personen bezogen diese Leistung. Die Empfänger/-innen dieser Hilfeart waren durchschnittlich 40,1 Jahren alt. Gut ein Fünftel der Menschen mit Bezug von Eingliederungshilfe (20,7 Prozent) war jünger als 25 Jahre. Diese Hilfeart war 2019 zum letzten Mal in das Sozialhilferecht (SGB XII) integriert; sie wurde durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zum 1. Januar 2020 in das Rehabilitations- und Teilhaberecht (SGB IX) übernommen.

Die zweithäufigste Hilfeart war die Hilfe zur Pflege. Diese Leistung bezogen 79 704 Personen. Das Durchschnittsalter dieser Personen lag bei 79,1 Jahren. 85,5 Prozent der Leistungsempfänger von Hilfe zur Pflege waren 65 Jahre und älter.

Die weiteren Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des SGB XII wurden seltener bezogen: Zum Jahresende 2019 erhielten 11 849 Personen Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (z. B. bei Obdachlosigkeit) und Hilfe in anderen Lebenslagen (z. B. Blindenhilfe oder die Übernahme von Bestattungskosten). Hilfen zur Gesundheit als unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Leistungen bezogen 854 Personen. (IT.NRW)

(293 / 20) Düsseldorf, den 16. September 2020