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291 890 Personen in NRW erhielten Ende 2021 Grundsicherungsleistungen

Zwei Hände schützen eine Gruppe aus Papierfiguren
Donnerstag, 19. Mai 2022

291 890 Personen in NRW erhielten Ende 2021 Grundsicherungsleistungen

Die Zahl der Empfänger/-innen von Grundsicherung im Alter erreichte im Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen mit 161 965 einen neuen Höchststand.

Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2021 erhielten in Nordrhein-Westfalen 291 890 Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das rund 6 300 Personen bzw. 2,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

161 956 Personen (55,5 Prozent der Empfänger/-innen) hatten die Altersgrenze erreicht und erhielten somit Grundsicherung im Alter; das waren 4,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Ihr Durchschnittsalter lag bei 74,4 Jahren. Personen, die vor 1947 geboren sind, erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren. Für Personen, die 1947 oder später geboren wurden, wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2021 hatte diese Altersgrenze bei 65 Jahren und zehn Monaten gelegen.

129 925 Menschen (44,5 Prozent aller Grundsicherungsempfänger/-innen) waren mindestens 18 Jahre alt und hatten die Altersgrenze noch nicht erreicht; sie erhielten Leistungen der Grundsicherung aufgrund einer dauerhaften, vollen Erwerbsminderung (−0,2 Prozent gegenüber Ende 2020). Empfänger/-innen dieser Leistungen waren im Schnitt 46,4 Jahre alt. Wie schon in den Jahren zuvor erhielten auch Ende 2021 mehr Frauen als Männer Grundsicherung im Alter, während bei der Grundsicherung bei Erwerbsminderung die Männer in der Mehrheit waren.

Die Statistiker weisen darauf hin, dass ab dem Berichtsjahr 2020 die Ergebnisse der Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus Datenschutzgründen auf ein Vielfaches von fünf gerundet werden. Hierdurch besteht keine Additivität. Personen mit Signierung des Geschlechts „divers” und „ohne Angabe”; werden per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. (IT.NRW)

(205 / 22) Düsseldorf, den 19. Mai 2022