45 357 Verurteilte standen Ende 2018 in NRW unter Bewährungsaufsicht
Ende 2018 befanden sich in Nordrhein-Westfalen insgesamt 45 357 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte unter einer hauptamtlichen Bewährungsaufsicht.
Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2018 befanden sich in Nordrhein-Westfalen insgesamt 39 955r nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte unter einer hauptamtlichen Bewährungsaufsicht. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 3,5 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2017: 41 424 Personen). Die Zahl der Unterstellungen der nach Jugendstrafrecht Verurteilten mit Bewährung verringerte sich um 8,4 Prozent auf 5 402 Fälle (2017: 5 899). Gegenüber dem Jahr 2009 verringerte sich die Zahl der 2018 nach Jugendstrafrecht unter Bewährungsaufsicht gestellten Personen um 4 688 (−46,5 Prozent).

- Tabellarische Daten der Grafik
Unter Bewährungsaufsicht gestellte Verurteilte in Nordrhein-Westfalen von 2009 bis 2018 | |||
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Jahr | Verurteilungen in Nordrhein-Westfalen | ||
nach allgemeinem Strafrecht | nach Jugendstrafrecht | ||
2009 | 46 767 | 10 090 | |
2010 | 46 937 | 9 706 | |
2011 | 46 905 | 8 963 | |
2012 | 47 045 | 8 681 | |
2013 | 46 410 | 8 191 | |
2014 | 45 167 | 7 607 | |
2015 | 43 508 | 7 013 | |
2016 | 42 294 | 6 433 | |
2017 | 41 424 | 5 899 | |
2018 | 39 955 | 5 402 |
Von allen 45 357 zur Bewährung ausgesetzten Verurteilungen wurden 10 873 (24,0 Prozent) aufgrund von Diebstahls- und Unterschlagungsdelikten (§§ 242 bis 248c StGB) angeordnet. In 10 014 Fällen (22,1 Prozent) handelte es sich um „andere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte” (§§ 257 bis 305a StGB).
Eine Strafaussetzung zur Bewährung kommt in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass dem Angeklagten bereits die Verurteilung als Warnung dient und er nicht mehr straffällig wird. Die Unterstellung unter Bewährungsaufsicht geht bei Erwachsenen zumeist – bei Jugendlichen immer – mit der Strafaussetzung einher. (IT.NRW)
(179 / 19) Düsseldorf, den 10. Juli 2019