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4,6 Prozent weniger Gewerbeanmeldungen in NRW im Jahr 2022

Drei gestapelte Aktenordner mit Unterlagen
Mittwoch, 15. Februar 2023

4,6 Prozent weniger Gewerbeanmeldungen in NRW im Jahr 2022

Im Jahr 2022 wurden in Nordrhein-Westfalen 139 317 Gewerbe angemeldet. Das waren 6 658 weniger als im Jahr 2021.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2022 wurden bei den nordrhein-westfälischen Gewerbeämtern 139 317 Gewerbe angemeldet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 6 658 bzw. 4,6 Prozent weniger Anmeldungen als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Gewerbeabmeldungen lag mit 119 469 um 7,1 Prozent über dem Ergebnis des Vorjahres (2021: 111 509).

Gewerbeanzeigen in Nordrhein-Westfalen

84,8 Prozent der Anmeldungen im Jahr 2022 waren Neugründungen (118 173; −5,0 Prozent gegenüber 2021). Darunter befanden sich 23 349 (−10,9 Prozent) Betriebsgründungen, bei denen aufgrund der voraussichtlichen Beschäftigtenzahl oder der Rechtsform eine größere wirtschaftliche Substanz vermutet werden kann. Von den sonstigen 94 824 Neugründungen wurden 62 339 im Nebenerwerb angemeldet (−6,6 Prozent).

Der Anteil der von ausländischen Staatsangehörigen neu angemeldeten Einzelunternehmen lag bei 24,4 Prozent. Dabei waren Gewerbetreibende mit türkischer (17,3 Prozent), polnischer (16,4 Prozent) und syrischer (10,3 Prozent) Staatsangehörigkeit am häufigsten vertreten. Einen überdurchschnittlichen Zuwachs verzeichneten neu angemeldete Einzelunternehmen von ukrainischen Staatsangehörigen; ihre Zahl stieg im Jahr 2022 um 493 (+238 Prozent) auf 700. Die Zahl der von Deutschen neu angemeldeten Einzelunternehmen war im Jahr 2022 um 2 567 bzw. 3,0 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. Der Frauenanteil bei Gründungen von Einzelunternehmen lag im Jahr 2022 mit 36,7 Prozent über dem Niveau des Vorjahres (2021: 35,3 Prozent).

Bei der Interpretation der Zahlen ist zu beachten, dass Gewerbemeldungen Absichtserklärungen sind. Den Statistikern liegen keine Informationen darüber vor, ob das an- bzw. abgemeldete Gewerbe auch tatsächlich ausgeübt wird bzw. wurde. (IT.NRW)

(45 / 23) Düsseldorf, den 15. Februar 2023