5,7 Prozent der Schüler gingen in NRW 2017 ohne Hauptschulabschluss ab
Im Sommer 2017 gingen in Nordrhein-Westfalen 11 149 Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss von einer allgemeinbildenden Schule ab.
Düsseldorf (IT.NRW). Im Sommer 2017 gingen in Nordrhein-Westfalen 11 149 Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss von einer allgemeinbildenden Schule ab. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das 3,2 Prozent mehr als 2016 (damals: 10 805). Der Anteil der Schüler ohne Hauptschulabschluss an allen Schulabgängern lag 2017 bei 5,7 Prozent: Bei männlichen Schülern betrug dieser Anteil 6,8 Prozent und bei ausländischen Schülerinnen und Schülern 15,4 Prozent.
Geschlecht | Schulabgänger von allgemeinbildenden Schulen in NRW | ||||
---|---|---|---|---|---|
insgesamt | darunter Abgänger ohne Hauptschulabschluss | ||||
zusammen | davon | ||||
mit Abschluss im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt | ohne jeglichen Abschluss | ||||
Lernen | geistige Entwicklung | ||||
Sommer 2016 | |||||
weiblich | 100 265 | 4 352 | 1 696 | 863 | 1 793 |
männlich | 102 788 | 6 453 | 2 544 | 1 215 | 2 694 |
Zusammen | 203 053 | 10 805 | 4 240 | 2 078 | 4 487 |
Sommer 2017 | |||||
weiblich | 96 952 | 4 368 | 1 554 | 815 | 1 999 |
männlich | 100 283 | 6 781 | 2 382 | 1 321 | 3 078 |
Zusammen | 197 235 | 11 149 | 3 936 | 2 136 | 5 077 |
Mehr als die Hälfte (6 072) der 11 149 Abgänger ohne Hauptschulabschluss erreichte 2017 einen Abschluss im Rahmen sonderpädagogischer Förderung; dort kann je nach Förderschwerpunkt kein Hauptschulabschluss erworben werden. 2 136 dieser Jugendlichen erzielten hier einen Abschluss im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung” und 3 936 im Förderschwerpunkt „Lernen”.
Im Sommer 2017 verließen 5 077 junge Menschen die Schule ohne jeglichen Abschluss, das waren 2,6 Prozent aller Schulabgänger; bei männlichen Schülern betrug dieser Anteil 3,1 Prozent, und bei ausländischen Schülerinnen und Schülern 10,2 Prozent. (IT.NRW)
(126 / 18) Düsseldorf, den 09. Mai 2018