Landesbetrieb IT.NRW
Statistik und IT-Dienstleistungen  
Mittwoch, 30. Dezember 2020

72 Prozent der NRW-Unternehmen nutzten 2020 einen Online-Markplatz

72 Prozent der nordrhein-westfälischen Unternehmen nutzten 2020 einen Online-Markplatz.

Düsseldorf (IT.NRW). 72 Prozent der nordrhein-westfälischen Unternehmen nutzten 2020 einen Online-Markplatz. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war der Anteil der NRW-Unternehmen mit Onlineverkäufen damit um neun Prozentpunkte höher als der entsprechede Durchschnittswert für Deutschland insgesamt (63 Prozent).

Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie in Unternehmen in NRW 2020
Gegenstand der Nachweisung Nordrhein-Westfalen Deutschland
Anteile in Prozent
1) Anteil an allen Unternehmen; 2) Anteil an allen tätigen Personen; 3) Anteil an Unternehmen mit eigner Website oder App-Verkäufe; 4) Anteil an Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten
Zeichenerklärung: () = Aussagekraft eingeschränkt
Unternehmen mit Internetzugang1) 97,5 98,0
Unternehmen mit ortsfester Internetverbindung1) 89,0 90,0
Tätige Personen im Unternehmen mit
  mobilem Internetzugang über ein tragbares Gerät2)
27,2 26,0
Unternehmen mit Verkäufen über eine Website oder App1) (11,5) 11,0
Unternehmen mit Verkäufen über von
  mehreren Unternehmen genutzte Online-Marktplätze
  zum Handel von Waren oder Dienstleistungen3)
71,7 63,0
Unternehmen mit Schwierigkeiten, freie Stellen
  für IT-Fachkräfte zu besetzen, an Unternehmen
  mit (versuchter) Einstellung von IT-Fachkräften4)
71,7 66,0

Die Ergebnisse stammen aus der jährlichen Erhebung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in Unternehmen. Ein sich jährlich in Teilen ändernder Merkmalskatalog gewährleistet die Anpassung der Fragen an die aktuellen Entwicklungen. Merkmalsabhängig werden Unternehmen aller Größenklassen oder Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten befragt. Unternehmen sind hier definiert als die kleinste rechtlich selbstständige wirtschaftlich tätige Einheit, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen Bücher führt. Nicht einbezogen sind Niederlassungen im Ausland und rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften. (IT.NRW)

(453 / 20) Düsseldorf, den 30. Dezember 2020