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9-Euro-Ticket dämpft Anstieg der Verbraucherpreise in NRW

Pendler steigen am Bahnhof aus einer Regionalbahn
Dienstag, 16. August 2022

9-Euro-Ticket dämpft Anstieg der Verbraucherpreise in NRW

Die Inflationsrate in Nordrhein-Westfalen wurde durch die Einführung des „9-Euro-Tickets” im Juni und Juli jeweils um 0,9 Prozentpunkte abgeschwächt.

Düsseldorf (IT.NRW). Die Einführung des 9-Euro-Tickets hat sich im Juni und Juli 2022 dämpfend auf die Inflationsrate in NRW ausgewirkt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, gingen die Preise für kombinierte Personenbeförderungsleistungen (Verbundtickets, Monatskarten u. Ä.) im Juni und Juli um jeweils 68,4 Prozent gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten zurück. Bei „Bahnfahrten im Nahverkehr” verringerten sich die Preise im Juni und im Juli jeweils um 37,7 Prozent. Diese Preisrückgänge sind im Wesentlichen auf die Einführung des 9-Euro-Tickets zurückzuführen.

Neben dem 9-Euro-Ticket wurden weitere Maßnahmen umgesetzt, die zu einer Dämpfung der Inflation geführt haben: Hierzu gehören auch der sog. Tankrabatt (Senkung der Energiesteuern auf Benzin- und Dieselkraftstoffe für die Monate von Juni bis August 2022) und den Wegfall der EEG-Umlage (nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz) ab Juli 2022, durch den alle Stromkunden entlastet werden.

Unter der Annahme, dass die Preise für „kombinierte Personenbeförderungsleistungen” und „Bahnfahrten im Nahverkehr” gegenüber Mai 2022 unverändert geblieben wären, hätte sich der NRW-Verbraucherpreisindex im Juni rein rechnerisch um 8,4 Prozent und im Juli um 8,7 Prozent gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten erhöht. Das wären jeweils 0,9 Prozentpunkte mehr als die tatsächlich berechneten Veränderungsraten von 7,5 Prozent im Juni und 7,8 Prozent im Juli.

Die Effekte des sogenannten Tankrabatts auf die Inflationsentwicklung in NRW sind demgegenüber nicht eindeutig identifizierbar. Dies liegt einerseits am schwankenden Rohölpreis und den daraus resultierend schwankenden Kraftstoffpreisen. Andererseits wurden zwar die Energiesteuern für Kraftstoffe im Straßenverkehr ab Juni 2022 gesenkt, aber aus den Daten des Verbraucherpreisindex ist nicht ermittelbar, in welchem Umfang diese Rabatte an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wurde. Ähnliches gilt für den Wegfall der EEG-Umlage, deren Effekt durch Preisänderungen der Stromanbieter überlagert wurden. (IT.NRW)

(346 / 22) Düsseldorf, den 16. August 2022