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Ausländerzahl in NRW um 2,3 Prozent auf 2,82 Millionen gestiegen

Menschenmenge
Donnerstag, 14. April 2022

Ausländerzahl in NRW um 2,3 Prozent auf 2,82 Millionen gestiegen

Ende 2021 lebten in NRW 2,82 Millionen ausländische Personen. 54 100 davon hatten eine russische und 30 100 eine ukrainische Staatsangehörigkeit.

Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2021 lebten in Nordrhein-Westfalen 2,82 Millionen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt nach Auswertung von Daten des Ausländerzentralregisters mitteilt, waren das 62 270 bzw. 2,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (damals: 2,75 Millionen). Damit ist die Zahl der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Nordrhein-Westfalen im zwölften Jahr in Folge gestiegen.

Die größten Zuwächse gegenüber Ende 2020 wurden für Personen mit syrischer (+15 500), rumänischer (+7 100), afghanischer (+6 600), bulgarischer (+5 700), irakischer (+4 200) und albanischer (+4 000) Staatsangehörigkeit ermittelt. Die höchsten Rückgänge gab es bei türkischen (−4 300), britischen (−1 900), griechischen (−1 300), polnischen (−800) und chinesischen (−700) Mitbürgerinnen und Mitbürgern.

Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit waren mit 483 100 Personen in 2021 weiterhin die mit Abstand größte Nationalitätengruppe unter den in NRW lebenden Ausländerinnen und Ausländern. Auf Platz zwei folgten Personen aus Syrien (255 300) und an dritter Stelle Menschen aus Polen (220 500). An vierter Stelle standen Personen mit rumänischer Staatsangehörigkeit (156 500) und auf Platz fünf Italienerinnen und Italiener (142 200). Ende 2021 lebten in NRW 54 100 Personen mit russischer (Rang 13) und 30 100 Menschen mit ukrainischer (Rang 23) Staatsangehörigkeit.

Regional betrachtet zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen: In 50 der 53 kreisfreien Städte und Kreise des Landes war die Zahl der Ausländer Ende 2021 höher, in drei Fällen (Duisburg, Rhein-Kreis-Neuss und Köln) war sie dagegen niedriger als ein Jahr zuvor.

Die Ergebnisse basieren auf Daten des Ausländerzentralregisters, das beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführt wird. Erfasst werden nur Personen, die ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen und sich mindestens drei Monate in Deutschland aufhalten. (IT.NRW)

(142 / 22) Düsseldorf, den 14. April 2022