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Bei fast jedem vierten Sterbefall in NRW war 2021 Krebs die Todesursache

Blume auf einem Grabstein
Donnerstag, 2. Februar 2023

Bei fast jedem vierten Sterbefall in NRW war 2021 Krebs die Todesursache

Im Jahr 2021 starben in Nordrhein-Westfalen 26 953 Männer und 23 914 Frauen an den Folgen einer bösartigen Neubildung.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2021 war Krebs (bösartige Neubildungen) die Ursache für 23,1 Prozent aller Todesfälle in Nordrhein-Westfalen. Zehn Jahre zuvor hatte dieser Anteil bei 27,3 Prozent gelegen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Weltkrebstages (4. Februar 2023) mitteilt, starben 2021 insgesamt 50 867 Personen (26 953 Männer und 23 914 Frauen) an den Folgen einer Krebserkrankung. Das waren 2,0 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2020: 51 917) und 1,4 Prozent weniger als 2011 (damals: 51 569). Das durchschnittliche Sterbealter der an einer Krebserkrankung Gestorbenen lag 2021 mit 75,0 Jahren um vier Jahre niedriger als bei allen Verstorbenen (79,0 Jahre).

Bei den krebsbedingten Todesfällen waren Krebserkrankungen der Verdauungsorgane die häufigste Todesursache (Männer: 30,6 Prozent, Frauen: 28,0 Prozent). Die zweithäufigste Todesursache waren Krebserkrankungen der Atmungsorgane und sonstiger intrathorakaler Organe (Männer: 26,0 Prozent, Frauen: 19,8 Prozent).

An bösartigen Neubildungen in NRW gestorbene Männer im Jahr 2021

Die dritthäufigste krebsbedingte Todesursache unterscheidet sich bei Männern und Frauen: Bei Männern lagen bösartige Neubildungen der Genitalorgane (12,3 Prozent) auf dem dritten Rang – bei Frauen war es Brustkrebs (16,9 Prozent).

An bösartigen Neubildungen in NRW gestorbene Frauen im Jahr 2021

In Münster war im Jahr 2021 die Sterberate mit 214 krebsbedingten Sterbefällen je 100 000 Einwohnern landesweit am niedrigsten. Die höchste Rate wurde mit 344 Krebssterbefällen je 100 000 Einwohner für den Kreis Wesel ermittelt. NRW-weit starben von jeweils 100 000 Einwohnern 284 Personen an den Folgen einer Krebserkrankung.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Zuordnung der Todesursachen in der Todesursachenstatistik auf den Angaben der den Tod bescheinigenden Ärztinnen und Ärzte in den ausgestellten Todesbescheinigungen basiert. Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um eine nachweisbare Untergrenze. Im Jahr 2021 wurde für 1,7 Prozent der Sterbefälle keine Todesbescheinigung an IT.NRW übermittelt. Diese Fälle wurden laut Internationaler statistischer Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme den ungenau oder nicht näher bezeichneten Todesursachen (ICD-Kapitel R00-R99) zugeordnet. Insgesamt fielen 8,9 Prozent der Todesfälle in diese Rubrik. (IT.NRW)

(30 / 23) Düsseldorf, den 2. Februar 2023