Grundlagen zur Berufsbildungsstatistik (BBS)
Die Meldung von Einzeldatensätzen betrifft alle Meldegruppen (Satzarten):
- Auszubildende (Daten-Satzart 1)
- Prüfungsteilnehmerinnen/Prüfungsteilnehmer(Daten-Satzart 2)
- Ausbilderinnen/Ausbilder (Daten-Satzart 3)
Zu melden sind alle angefragten Einzelmerkmale je Auszubildenden. Um die jeweiligen Merkmale zuordnen zu können, gibt es Kennzeichen, die für jeden Auszubildenden eindeutig sind und dadurch eine Identifizierung seines Datensatzes ermöglichen. Hierbei handelt es sich um allgemeine Ordnungsmerkmale wie z. B. Identnummer, Kammerbezirk, etc.
In diesem Zusammenhang ist gerade die Identnummer von großer Bedeutung. Diese muss durch die meldenden Stellen festgelegt werden (z. B. Personalnummer) und begleitet den Auszubildenden unverändert durch alle Meldungen der einzelnen Satzarten zur Berufsbildungsstatistik, die während seiner Ausbildungs- und Prüfungszeit anfallen.
Besondere Hinweise zur statistischen Erfassung und Auswertung
Bitte denken Sie daran, dass die Angabe des Ausbildungsberufes einschließlich der Fachrichtung erfolgen muss bzw. die Fachrichtung zeitnah nachträglich einzutragen ist.
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