
In eigener Sache: Stellungnahme zur Integrität der Interviewerinnen und Interviewer beim Zensus 2022
Düsseldorf (IT.NRW). Im Zusammenhang mit dem Zensus 2022 wurde die Verlässlichkeit der Interviewerinnen und Interviewer in Frage gestellt. Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder stellen klar: Die Interviewerinnen und Interviewer zum Zensus 2022 werden von den kommunalen Erhebungsstellen sorgfältig ausgewählt, eingestellt und geschult. Die Kommunen haben große Erfahrung bei der Auswahl von Wahlhelfern und anderen ehrenamtlich Tätigen.
Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Interviewerinnen und Interviewer die „Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit” bieten müssen; sie müssen sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Die Erhebungsstellen haben die Möglichkeit, im Rahmen der Rekrutierung der Interviewerinnen und Interviewer ein polizeiliches Führungszeugnis einzufordern.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sind sich die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder der besonderen Situation bei der Durchführung des Zensus 2022 bewusst. Die persönlichen Befragungen erfolgen nach den geltenden gesetzlichen Infektionsschutzvorgaben. Die Befragungen vor Ort sind kurz, kontaktarm und können an bzw. vor der Tür durchgeführt werden. Die Erhebungsbeauftragten sind auch hier verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften zum Infektionsschutz und auch zum Datenschutz einzuhalten. Bei Bedenken gegenüber einem persönlichen Interview stehen alternative Meldewege zur Verfügung. Sofern das Infektionsgeschehen im Mai 2022 eine persönliche Befragung nach Maßgabe der Infektionsschutzvorgaben und unter Anwendung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen nicht zulassen sollte, ist eine telefonische Befragung der Auskunftspflichtigen vorgesehen.
Bei allen Erhebungen im Zusammenhang mit dem Zensus 2022 werden die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausgeschlossen. Weitere Informationen zum Zensus 2022 in Deutschland und zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie im Internet unter www.zensus2022.de. (IT.NRW)
(38 / 22) Düsseldorf, den 4. Februar 2022
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