
Einzelhandel in NRW
Umsatzentwicklung in Zeiten der Coronapandemie im Jahr 2020
Seitdem das Coronavirus Ende Januar 2020 erstmalig in Deutschland nachgewiesen wurde, veränderten weitreichende von Bund und Ländern verhängte Maßnahmen den Alltag der Menschen. Neben Kontaktbeschränkungen zählten u. a. Lockdowns zu den wichtigsten Maßnahmen, um die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen: Mit Ausnahme des Einzelhandels des täglichen Bedarfs (wie der Lebensmitteleinzelhandel) wurde der restliche stationäre Einzelhandel zeitweise nahezu vollumfänglich geschlossen.
Der erste Lockdown trat im März 2020 in Kraft und war mit zahlreichen Einschränkungen im öffentlichen Leben verbunden, die Anfang Mai wieder teilweise aufgehoben werden konnten. Den zweiten Lockdown im Jahr 2020 hat die Bundesregierung Anfang November verhängt, der bis zum Jahresende und darüber hinaus andauerte.
Dieses „Statistik kompakt“ vergleicht die Umsatzentwicklung des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen in den beiden Lockdownphasen sowie in den verbleibenden Monaten des Jahres 2020 mit den Umsätzen im Vorjahr. Die Entwicklung wird für fünf ausgewählte Wirtschaftszweige nachgezeichnet. Die Auswahl erfolgt unter der Zielsetzung, die Besonderheiten in den Umsatzentwicklungen für die unterschiedlichen Wirtschaftszweige („WZ“) des Einzelhandels im von Corona geprägten Jahr 2020 aufzuzeigen.
Dazu wird die prozentuale Veränderung der jeweiligen Monatsumsätze im Vergleich zum Vorjahr in den Blick genommen. Wie unterschiedlich die wirtschaftlichen Folgen für die ausgewählten Wirtschaftszweige des Einzelhandels ausfielen, zeigt die folgende Abbildung:
Monatliche Umsatzveränderung im Einzelhandel in NRW 2020 gegenüber 2019
nach ausgewählten Wirtschaftszweigen in Prozent
Grafik: IT.NRW
Monatliche Umsatzveränderung im Versand- und Internet-Einzelhandel und im Einzelhandel insgesamt in NRW 2020
gegenüber den Vorjahresmonaten in Prozent
Grafik: IT.NRW
Die Auswahl der Darstellung des Umsatzverlaufs für den Versand- und Internet-Einzelhandel begründet sich darin, dass dieser Wirtschaftszweig als einer der wenigen von den Schließungen des stationären Handels in den Lockdowns weitgehend unberührt blieb. Im Versand- und Internet-Einzelhandel ist über das gesamte Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr im Vergleich zu den Wirtschaftszweigen des Einzelhandels insgesamt ein überdurchschnittlich hohes Umsatzwachstum feststellbar.
Im Versand- und Internet-Einzelhandel ist zwischen Februar und März ein höherer Anstieg des Umsatzwachstums zu erkennen. Dies zeigt sich sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch im Vergleich zum Einzelhandel insgesamt. Bis April 2020 vergrößerte sich die Umsatzsteigerung auf den zweithöchsten Jahreswert von 41,5 Prozent. Auch in den ersten Monaten nach der Wiedereröffnung des stationären Einzelhandels im Mai 2020 blieb die Umsatzsteigerung bei über 35,0 Prozent.
Die Monate Juli bis Oktober zeigen die niedrigsten Umsatzsteigerungen nach dem ersten Lockdown. Die Umsätze lagen mit einem Plus von jeweils über 27,0 Prozent anhaltend über den Vorjahreswerten.
Im Zuge des zweiten Lockdowns ab November ist erneut ein ansteigendes Umsatzwachstum im Versand- und Internet-Einzelhandel zu erkennen, welches zum Jahreshöchstwert im Dezember mit einer Umsatzsteigerung von 42,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr führte. Die Umsatzsteigerung des gesamten Einzelhandels wies dagegen während des zweiten Lockdowns einen abnehmenden Verlauf auf.
Monatliche Umsatzveränderung im Lebensmittel-Einzelhandel und im Einzelhandel insgesamt
in NRW 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten in Prozent
Grafik: IT.NRW
Auch der Einzelhandel mit Lebensmitteln blieb in den Lockdowns großteilig weiterhin geöffnet und stellt damit ein weiteres Beispiel für einen Wirtschaftszweig dar, der in seinen Absatzmöglichkeiten nahezu unbeschränkt war. Für diesen Wirtschaftszweig ist ab Februar 2020 über das gesamte restliche Jahr eine Umsatzsteigerung im Vergleich zum Vorjahr erkennbar. Der höchste prozentuale Anstieg im Vergleich zum Vorjahr fiel auf den März (+10,3), der niedrigste auf den November (+0,1 Prozent).
Im Mai, dem ersten Monat nach der Wiedereröffnung des stationären Handels, fiel die Höhe der Umsatzsteigerung mit 7,2 Prozent geringer aus als in beiden Vormonaten und sank auch im weiteren Zeitraum weiter ab. In den Monaten August bis Oktober erhöhten sich die Umsatzsteigerungen im Vergleich zum Vorjahr erneut sukzessive, sie sind allerdings im Vergleich zur Entwicklung im Einzelhandel insgesamt als unterdurchschnittlich einzustufen.
Zu Beginn des zweiten Lockdowns ab November lag das Umsatzwachstum bei 0,1 Prozent. Im Dezember gab es hingegen eine Umsatzsteigerung von 7,7 Prozent zum Vorjahr, welche höher ausfiel als im Einzelhandel insgesamt.
Monatliche Umsatzveränderung im Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln
und im Einzelhandel insgesamt in NRW 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten in Prozent
Grafik: IT.NRW
Der Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln wurde durch die Schließungen des stationären Einzelhandels in den Absatzmöglichkeiten stark beeinflusst. Die Auswahl der Darstellung begründet sich vor allem in der Umsatzentwicklung während und kurz nach dem ersten Lockdown. So sind für diesen Wirtschaftszweig im Jahr 2020 infolge starker Einbußen im ersten Lockdown im Vergleich zum Vorjahr und zum Einzelhandel insgesamt überdurchschnittlich hohe Umsatzsteigerungen für den Zeitraum ab Mai und den damit verbundenen Lockerungen und Wiedereröffnungen sichtbar.
Während die Umsatzentwicklung zu Jahresbeginn noch keine größeren Veränderungen zeigte, lag der Umsatzrückgang im ersten Lockdown mit bis zu −21,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr unter der durchschnittlichen Umsatzentwicklung im Einzelhandel insgesamt. Unmittelbar nach der Wiedereröffnung des stationären Einzelhandels im Mai verbuchte der Einzelhandel mit Sport- und Freizeitartikeln demgegenüber sein höchstes Umsatzplus mit 30,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Ab Juni nahm die Höhe der Umsatzsteigerung ab und lag im August bei 7,6 Prozent, wobei sowohl die durchschnittliche Umsatzsteigerung des Einzelhandels insgesamt als auch das Umsatzniveau vor und während des ersten Lockdowns stets übertroffen wurde. Im September (+19,2 Prozent) und Oktober (+21,9 Prozent) nahmen die Umsatzsteigerungen erneut zu.
Mit Beginn des zweiten Lockdowns fiel die Umsatzsteigerung im Vergleich zum Vormonat auf 19,9 Prozent im November ab, der Umsatz überstieg allerdings das Vorjahresniveau noch immer deutlich. Der Dezember wies im Vergleich zum Vormonat mit +2,5 Prozent eine niedrigere Umsatzsteigerung auf, die auch im Vergleich zum Durchschnitt des gesamten Einzelhandels in diesem Monat unterdurchschnittlich ausfiel.
Monatliche Umsatzveränderung im Einzelhandel mit Metall- und Heimwerkerartikeln
und im Einzelhandel insgesamt in NRW 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten in Prozent
Grafik: IT.NRW
Die Auswahl der Darstellung der Umsatzentwicklung des Einzelhandels mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarfsartikeln begründet sich in der Besonderheit, dass der Wirtschaftszweig in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht zu Schließungen in dem ersten Lockdown gezwungen war.
Während es zu Beginn des Jahres 2020 eine Umsatzsteigerung von 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr gab, erhöhte sich diese mit dem ersten Lockdown im März sukzessive und erreichte im April mit +25,1 Prozent den Jahreshöchstwert. Die durchschnittlichen Umsätze im Einzelhandel insgesamt sind zeitgleich gesunken.
Nach dem ersten Lockdown ab Mai nahm die Höhe der Umsatzsteigerung wieder ab und fiel im Juli auf 10,8 Prozent. Der Umsatz in diesem Zeitraum lag allerdings noch immer über dem Vorjahresniveau.
Zu Beginn des zweiten Lockdowns im November erhöhte sich die Umsatzsteigerung erneut auf 23,6 Prozent, bevor der Wirtschaftszweig das Jahr 2020 im Dezember mit einem Zuwachs von 16,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr abgeschlossen hat.
Monatliche Umsatzveränderung im Einzelhandel mit Textil, Bekleidung etc.
und im Einzelhandel insgesamt in NRW 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten in Prozent
Grafik: IT.NRW
Der Wirtschaftszweig Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung und Schuhen war durch die Schließungen des Hauptabsatzkanals mit dem stationären Einzelhandel durch die Lockdowns vergleichsweise stark betroffen. Allerdings fiel auch in ganzjähriger Betrachtung das monatliche Umsatzniveau für 2020 gegenüber dem Vorjahr geringer aus.
Im Zuge des ersten Lockdowns erhöhte sich der bereits zu Jahresbeginn feststellbare Umsatzrückgang im April auf −64,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Der Branchenumsatz ging damit infolge der Ladenschließungen um mehr als die Hälfte zurück. Das Umsatzminus im Einzelhandel insgesamt fiel demgegenüber mit −4,0 Prozent geringer aus.
Im Zeitraum nach der Wiedereröffnung des stationären Einzelhandels von Mai bis Oktober konnte der Wirtschaftszweig ebenfalls nur niedrigere Umsätze als im Vorjahr verbuchen. Im Vergleich zum ersten Lockdown fielen die Umsatzeinbußen in diesem Zeitraum allerdings schwächer aus.
Auch im zweiten Lockdown gab es erneut eine negative Umsatzentwicklung, die gegenüber den Vormonaten deutlich an Intensität zunahm. So ist der Umsatzrückgang im Dezember auf −36,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
Datengrundlage und Methode
Gegenstand der Analyse sind die prozentualen Veränderungsraten des realen Umsatzes im von Corona geprägten Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr 2019. Die reale Umsatzmesszahl zeigt an, wie sich das Handelsverkaufsvolumen in den untersuchten Wirtschaftszweigen entwickelt hat. Die reale Umsatzmesszahl berechnet sich aus der nominalen Umsatzmesszahl durch Division mit dem jeweiligen Verbraucherpreisindex und berücksichtigt damit Preiseffekte.
Zum Einzelhandel gehören alle Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend darin besteht, Waren in eigenem Namen auf eigene oder fremde Rechnung vorwiegend an private Haushalte zu verkaufen. Nicht enthalten ist die Wirtschaftsabteilung „Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen”. Die hier dargestellten Ergebnisse sind der monatlichen Konjunkturerhebung entnommen.
Bei dieser Konjunkturerhebung handelt es sich um eine Unternehmensstatistik. Die Durchführung erfolgt als geschichtete Stichprobenerhebung, bei der ca. 8,5 Prozent der potenziell berichtspflichtigen Unternehmen befragt werden. Einmal jährlich werden ca. 17,0 Prozent der Berichtspflichtigen in den Repräsentativschichten der Stichprobe ausgetauscht (Stichprobenrotation). Die regelmäßige Aktualisierung der Zusammensetzung des Berichtskreises berücksichtigt damit die laufenden Veränderungen, die etwa durch Betriebsauflösungen, Wirtschaftszweigwechsel oder Firmenneugründungen eintreten. Weitere Erläuterungen zur Einzelhandelsstatistik finden sich auf der Methodenseite.
Die im Fokus analysierten Wirtschaftszweige im Einzelhandel nach dem Klassifikationsschlüssel, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind im Detail:
- Versand und Internet-Einzelhandel (47.91)
- Einzelhandel mit Lebensmitteln (4711-02)
- Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln (47.64)
- Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkbedarf (47.52)
- Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen (4751-01)
Der Versand- und Internet-Einzelhandel ist der einzige Wirtschaftszweig, der nicht nach seinen Waren, die verkauft werden, definiert ist, sondern nach Art des Vertriebskanals. Es können folglich keine Rückschlüsse auf die hier verkauften Gütergruppen, z. B. nach Textilien, Lebensmitteln, etc. ermöglicht werden.
In der Landesdatenbank sind neben den hier analysierten Wirtschaftszweigen (WZ) auch die Daten zur Umsatzentwicklung für weitere Einzelhandelsbereiche abrufbar.
Die Bezeichnung der Lockdowns erfolgt nicht trennscharf auf die Tage genau. Da die Umsatzstatistiken monatlich vorliegen beziehen sich auch die Erläuterungen und Markierungen in den Diagrammen jeweils auf diese Zeiträume. Die Auswirkungen der Schließungen auf den Umsatz sind somit nicht in vollem Umfang realitätsgetreu dargestellt. Der erste Lockdown ist ab dem 16. März 2020 in Kraft getreten und erste, stufenweise Lockerungen konnten ab dem 11. Mai 2020 umgesetzt werden. Der zweite Lockdown setzte am 1. November 2020 ein („Lockdown light“) und erstreckte sich bis in die erste Jahreshälfte 2021.
Vorläufige Ergebnisse: Die Ergebnisse enthalten Schätzungen für nicht rechtzeitig eingehende Unternehmensmeldungen und sind deshalb als vorläufig anzusehen.
Die dargestellten Auswertungen beziehen sich auf die aus der Landesdatenbank abgerufenen Daten zur Umsatzentwicklung im Einzelhandel zum 14.07.2021.
Später eingehende Nachmeldungen sowie rückwirkende Korrekturlieferungen von Berichtspflichtigen werden in das Datenmaterial aufgenommen und in späteren Veröffentlichungen entsprechend berücksichtigt.
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