Landesbetrieb IT.NRW
Statistik und IT-Dienstleistungen  

Einzelhandel in NRW

Statistik kompakt - Einzelhandel in NRW

Einzelhandel in NRW

Umsatzentwicklung in Zeiten der Coronapandemie im Jahr 2020

Seitdem das Corona­virus Ende Januar 2020 erstmalig in Deutschland nachgewiesen wurde, veränderten weit­reichende von Bund und Ländern verhängte Maß­nahmen den Alltag der Menschen. Neben Kontakt­beschränkungen zählten u. a. Lockdowns zu den wichtigsten Maß­nahmen, um die weitere Aus­breitung des Virus einzudämmen: Mit Ausnahme des Einzel­handels des täglichen Bedarfs (wie der Lebens­mittel­einzelhandel) wurde der restliche stationäre Einzel­handel zeit­weise nahezu voll­umfänglich geschlossen.

Der erste Lockdown trat im März 2020 in Kraft und war mit zahl­reichen Einschränkungen im öffent­lichen Leben verbunden, die Anfang Mai wieder teil­weise aufgehoben werden konnten. Den zweiten Lockdown im Jahr 2020 hat die Bundes­regierung Anfang November verhängt, der bis zum Jahres­ende und darüber hinaus andauerte.

Dieses „Statistik kompakt“ vergleicht die Umsatzentwicklung des Einzelhandels in Nordrhein-Westfalen in den beiden Lockdownphasen sowie in den verbleibenden Monaten des Jahres 2020 mit den Umsätzen im Vorjahr. Die Entwicklung wird für fünf ausgewählte Wirtschaftszweige nachgezeichnet. Die Auswahl erfolgt unter der Zielsetzung, die Besonderheiten in den Umsatz­entwicklungen für die unter­schiedlichen Wirtschafts­zweige („WZ“) des Einzel­handels im von Corona geprägten Jahr 2020 aufzuzeigen.

Dazu wird die prozentuale Veränderung der jeweiligen Monats­umsätze im Vergleich zum Vorjahr in den Blick genommen. Wie unter­schiedlich die wirtschaft­lichen Folgen für die ausgewählten Wirtschafts­zweige des Einzel­handels ausfielen, zeigt die folgende Abbildung:

Monatliche Umsatzveränderung im Einzelhandel in NRW 2020 gegenüber 2019
nach ausgewählten Wirtschaftszweigen in Prozent

Grafik: IT.NRW

Monatliche Umsatzveränderung im Versand- und Internet-Einzelhandel und im Einzelhandel insgesamt in NRW 2020
gegenüber den Vorjahresmonaten in Prozent

Grafik: IT.NRW

Die Auswahl der Darstellung des Umsatz­verlaufs für den Versand- und Internet-Einzelhandel begründet sich darin, dass dieser Wirt­schafts­zweig als einer der wenigen von den Schließ­ungen des stationären Handels in den Lockdowns weit­gehend unberührt blieb. Im Versand- und Internet-Einzel­handel ist über das gesamte Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr im Ver­gleich zu den Wirt­schafts­zweigen des Einzel­handels insgesamt ein überdurch­schnittlich hohes Umsatz­wachstum feststellbar.

Im Versand- und Internet-Einzel­handel ist zwischen Februar und März ein höherer Anstieg des Umsatz­wachstums zu erkennen. Dies zeigt sich sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch im Vergleich zum Einzel­handel insgesamt. Bis April 2020 vergrößerte sich die Umsatz­steigerung auf den zweit­höchsten Jahres­wert von 41,5 Prozent. Auch in den ersten Monaten nach der Wieder­eröffnung des stationären Einzel­handels im Mai 2020 blieb die Umsatz­steigerung bei über 35,0 Prozent.

Die Monate Juli bis Oktober zeigen die niedrigsten Umsatz­steigerungen nach dem ersten Lockdown. Die Umsätze lagen mit einem Plus von jeweils über 27,0 Prozent anhaltend über den Vor­jahres­werten.

Im Zuge des zweiten Lockdowns ab November ist erneut ein anstei­gendes Umsatz­wachstum im Versand- und Internet-Einzel­handel zu erkennen, welches zum Jahres­höchstwert im Dezember mit einer Umsatz­steigerung von 42,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr führte. Die Umsatzsteigerung des gesamten Einzelhandels wies dagegen während des zweiten Lockdowns einen abnehmenden Verlauf auf.

Monatliche Umsatzveränderung im Lebensmittel-Einzelhandel und im Einzelhandel insgesamt
in NRW 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten in Prozent

Grafik: IT.NRW

Auch der Einzel­handel mit Lebens­mitteln blieb in den Lockdowns großteilig weiterhin geöffnet und stellt damit ein weiteres Beispiel für einen Wirtschafts­zweig dar, der in seinen Absatz­möglichkeiten nahezu unbeschränkt war. Für diesen Wirtschafts­zweig ist ab Februar 2020 über das gesamte rest­liche Jahr eine Umsatz­steigerung im Vergleich zum Vor­jahr erkennbar. Der höchste prozen­tuale Anstieg im Vergleich zum Vorjahr fiel auf den März (+10,3), der niedrigste auf den November (+0,1 Prozent).

Im Mai, dem ersten Monat nach der Wieder­eröffnung des stationären Handels, fiel die Höhe der Umsatz­steigerung mit 7,2 Prozent geringer aus als in beiden Vor­monaten und sank auch im weiteren Zeit­raum weiter ab. In den Monaten August bis Oktober erhöhten sich die Umsatz­steigerungen im Vergleich zum Vor­jahr erneut sukzessive, sie sind aller­dings im Ver­gleich zur Ent­wicklung im Einzel­handel insgesamt als unter­durchschnittlich einzustufen.

Zu Beginn des zweiten Lockdowns ab November lag das Umsatz­wachstum bei 0,1 Prozent. Im Dezember gab es hingegen eine Umsatz­steigerung von 7,7 Prozent zum Vorjahr, welche höher ausfiel als im Einzelhandel insgesamt.

Monatliche Umsatzveränderung im Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln
und im Einzelhandel insgesamt in NRW 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten in Prozent

Grafik: IT.NRW

Der Einzel­handel mit Fahrrädern, Sport- und Camping­artikeln wurde durch die Schlie­ßungen des stationären Einzel­handels in den Absatz­möglichkeiten stark beeinflusst. Die Auswahl der Dar­stellung begründet sich vor allem in der Umsatz­entwicklung während und kurz nach dem ersten Lockdown. So sind für diesen Wirt­schafts­zweig im Jahr 2020 infolge starker Einbußen im ersten Lockdown im Ver­gleich zum Vorjahr und zum Einzel­handel insgesamt überdurch­schnittlich hohe Umsatz­steigerungen für den Zeitraum ab Mai und den damit verbundenen Lockerungen und Wieder­eröffnungen sichtbar.

Während die Umsatz­entwicklung zu Jahres­beginn noch keine größeren Ver­änderungen zeigte, lag der Umsatz­rückgang im ersten Lockdown mit bis zu −21,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr unter der durch­schnittlichen Umsatz­entwicklung im Einzel­handel insgesamt. Unmittel­bar nach der Wieder­eröffnung des stationären Einzel­handels im Mai verbuchte der Einzelhandel mit Sport- und Freizeit­artikeln dem­gegenüber sein höchstes Umsatz­plus mit 30,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Ab Juni nahm die Höhe der Umsatz­steigerung ab und lag im August bei 7,6 Prozent, wobei sowohl die durch­schnittliche Umsatz­steigerung des Einzel­handels insgesamt als auch das Umsatz­niveau vor und während des ersten Lockdowns stets über­troffen wurde. Im September (+19,2 Prozent) und Oktober (+21,9 Prozent) nahmen die Umsatzsteigerungen erneut zu.

Mit Beginn des zweiten Lockdowns fiel die Umsatz­steigerung im Vergleich zum Vormonat auf 19,9 Prozent im November ab, der Umsatz überstieg aller­dings das Vorjahres­niveau noch immer deutlich. Der Dezember wies im Ver­gleich zum Vormonat mit +2,5 Prozent eine niedrigere Umsatz­steigerung auf, die auch im Vergleich zum Durchs­chnitt des gesamten Einzel­handels in diesem Monat unterdurchschnittlich ausfiel.

Monatliche Umsatzveränderung im Einzelhandel mit Metall- und Heimwerkerartikeln
und im Einzelhandel insgesamt in NRW 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten in Prozent

Grafik: IT.NRW

Die Auswahl der Dar­stellung der Umsatz­entwicklung des Einzel­handels mit Metall­waren, Anstrich­mitteln, Bau- und Heimwerker­bedarfsartikeln begründet sich in der Beson­der­heit, dass der Wirt­schafts­zweig in Nordrhein-Westfalen im Ver­gleich zu anderen Bundes­ländern nicht zu Schließ­ungen in dem ersten Lockdown gezwungen war.

Während es zu Beginn des Jahres 2020 eine Umsatz­steigerung von 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr gab, erhöhte sich diese mit dem ersten Lockdown im März sukzessive und erreichte im April mit +25,1 Prozent den Jahres­höchstwert. Die durch­schnittlichen Umsätze im Einzel­handel insgesamt sind zeit­gleich gesunken.

Nach dem ersten Lockdown ab Mai nahm die Höhe der Umsatz­steigerung wieder ab und fiel im Juli auf 10,8 Prozent. Der Umsatz in diesem Zeit­raum lag aller­dings noch immer über dem Vor­jahres­niveau.

Zu Beginn des zweiten Lockdowns im November erhöhte sich die Umsatz­steigerung erneut auf 23,6 Prozent, bevor der Wirt­schafts­zweig das Jahr 2020 im Dezember mit einem Zuwachs von 16,3 Prozent im Ver­gleich zum Vorjahr ab­geschlossen hat.

Monatliche Umsatzveränderung im Einzelhandel mit Textil, Bekleidung etc.
und im Einzelhandel insgesamt in NRW 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten in Prozent

Grafik: IT.NRW

Der Wirtschaftszweig Einzel­handel mit Text­ilien, Bekleidung und Schuhen war durch die Schließungen des Haupt­absatz­kanals mit dem stationären Einzel­handel durch die Lockdowns vergleichs­weise stark betroffen. Allerdings fiel auch in ganz­jähriger Betrachtung das monat­liche Umsat­zniveau für 2020 gegenüber dem Vorjahr geringer aus.

Im Zuge des ersten Lockdowns erhöhte sich der bereits zu Jahres­beginn feststell­bare Umsatz­rückgang im April auf −64,8 Prozent im Ver­gleich zum Vor­jahres­zeitraum. Der Branchen­umsatz ging damit infolge der Laden­schließungen um mehr als die Hälfte zurück. Das Umsat­zminus im Einzel­handel insgesamt fiel dem­gegen­über mit −4,0 Prozent geringer aus.

Im Zeitraum nach der Wieder­eröffnung des stationären Einzel­handels von Mai bis Oktober konnte der Wirtschafts­zweig ebenfalls nur niedrigere Umsätze als im Vorjahr verbuchen. Im Vergleich zum ersten Lockdown fielen die Umsatz­einbußen in diesem Zeit­raum allerdings schwächer aus.

Auch im zweiten Lockdown gab es erneut eine negative Umsatz­entwicklung, die gegenüber den Vor­monaten deutlich an Inten­sität zunahm. So ist der Umsatz­rückgang im Dezember auf −36,0 Prozent im Ver­gleich zum Vor­jahr gestiegen.

Datengrundlage und Methode

Gegenstand der Analyse sind die prozentualen Verän­derungs­raten des realen Umsatzes im von Corona geprägten Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr 2019. Die reale Umsatz­messzahl zeigt an, wie sich das Handels­verkaufs­volumen in den untersuchten Wirtschafts­zweigen entwickelt hat. Die reale Umsatz­messzahl berechnet sich aus der nominalen Umsatz­messzahl durch Divi­sion mit dem jeweiligen Verbraucher­preis­index und berück­sichtigt damit Preis­effekte.  

Zum Einzelhandel gehören alle Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend darin besteht, Waren in eigenem Namen auf eigene oder fremde Rechnung vorwiegend an private Haushalte zu verkaufen. Nicht enthalten ist die Wirtschafts­abteilung „Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und Reparatur von Kraft­fahrzeugen”. Die hier dar­gestellten Ergeb­nisse sind der monat­lichen Konjunktur­erhebung entnommen.

Bei dieser Konjunkturerhebung handelt es sich um eine Unternehmensstatistik. Die Durch­führung erfolgt als geschichtete Stich­probenerhebung, bei der ca. 8,5 Prozent der potenziell berichts­pflichtigen Unternehmen befragt werden. Einmal jähr­lich werden ca. 17,0 Prozent der Berichts­pflichtigen in den Repräsentativ­schichten der Stich­probe ausgetauscht (Stichproben­rotation). Die regel­mäßige Aktuali­sierung der Zusammen­setzung des Berichts­kreises berück­sichtigt damit die laufenden Veränderungen, die etwa durch Betriebsauflösungen, Wirtschaftszweig­wechsel oder Firmenneu­gründungen eintreten. Weitere Erläuterungen zur Einzel­handels­statistik finden sich auf der Methodenseite.

Die im Fokus analysierten Wirtschafts­zweige im Einzel­handel nach dem Klassi­fikations­schlüssel, Ausgabe 2008 (WZ 2008) sind im Detail:

  • Versand und Internet-Einzelhandel (47.91)
  • Einzelhandel mit Lebensmitteln (4711-02)
  • Einzelhandel mit Fahrrädern, Sport- und Campingartikeln (47.64)
  • Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkbedarf (47.52)
  • Einzelhandel mit Textilien, Bekleidung, Schuhen (4751-01)

Der Versand- und Internet-Einzelhandel ist der einzige Wirtschaftszweig, der nicht nach seinen Waren, die verkauft werden, definiert ist, sondern nach Art des Vertriebs­kanals. Es können folglich keine Rückschlüsse auf die hier verkauften Güter­gruppen, z. B. nach Textilien, Lebensmitteln, etc. ermöglicht werden.

In der Landesdatenbank sind neben den hier analysierten Wirtschaftszweigen (WZ) auch die Daten zur Umsatzentwicklung für weitere Einzel­handels­bereiche abrufbar.

Die Bezeichnung der Lockdowns erfolgt nicht trenn­scharf auf die Tage genau. Da die Umsatz­statistiken monatlich vor­liegen beziehen sich auch die Erläuterungen und Markierungen in den Dia­grammen jeweils auf diese Zeiträume. Die Auswirkungen der Schließungen auf den Um­satz sind somit nicht in vollem Umfang realitäts­getreu dar­gestellt. Der erste Lockdown ist ab dem 16. März 2020 in Kraft getreten und erste, stufenweise Lockerungen konnten ab dem 11. Mai 2020 umgesetzt werden. Der zweite Lockdown setzte am 1. November 2020 ein („Lockdown light“) und erstreckte sich bis in die erste Jahres­hälfte 2021.

Vorläufige Ergebnisse: Die Ergebnisse enthalten Schätzungen für nicht rechtzeitig eingehende Unternehmens­meldungen und sind deshalb als vorläufig anzusehen.

Die dar­gestellten Aus­wertungen beziehen sich auf die aus der Landesdatenbank ab­gerufenen Daten zur Umsatz­entwicklung im Einzel­handel zum 14.07.2021.

Später eingehende Nachmeldungen sowie rückwirkende Korrektur­lieferungen von Berichts­pflichtigen werden in das Daten­material aufgenommen und in späteren Veröffentlichungen entsprechend berücksichtigt.