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Ende 2021 gab es an NRW-Hochschulen 35,1 Prozent mehr hauptberufliches wissenschaftlich-künstlerisches Personal als vor zehn Jahren

Studentinnen und Studenten in einem Hörsaal
Freitag, 2. September 2022

Ende 2021 gab es an NRW-Hochschulen 35,1 Prozent mehr hauptberufliches wissenschaftlich-künstlerisches Personal als vor zehn Jahren

Der Anteil der unbefristet Beschäftigten beim hauptberuflich wissenschaftlich-künstlerisch tätigen Personal der NRW-Hochschulen lag im Jahr 2021 bei 35 Prozent.

Düsseldorf (IT.NRW). An den 76 Hochschulen und acht Hochschulkliniken in Nordrhein-Westfalen waren Anfang Dezember letzten Jahres 60 016 Personen (ohne studentische Hilfskräfte) hauptberuflich wissenschaftlich oder künstlerisch tätig. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 3,0 Prozent mehr als Ende 2020 (damals: 58 250). Gegenüber 2011 stieg die Zahl der Beschäftigten um 35,1 Prozent (damals: 44 433). Zum hauptberuflichen wissenschaftlich-künstlerischen Personal zählen Professor(inn)en, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter(innen), Dozent(inn)en und Assistent(inn)en sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben.

Mit 20 891 hatten 35 Prozent dieser Beschäftigten Ende 2021 einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Der Anteil war damit um sechs Prozentpunkte höher als zehn Jahre zuvor. Während Anfang Dezember 2021 gut 88 Prozent der Professor(inn)en unbefristet beschäftigt waren, lag der Anteil bei den wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter(inne)n bei 21 Prozent. Ein Zuwachs dieses Anteils von 24,1 Prozent gegenüber 2011 war bei den dauerhaft beschäftigten Lehrkräften für besondere Aufgaben zu verzeichnen.

Insgesamt waren Anfang Dezember letzten Jahres 160 232 Personen (ohne studentische Hilfskräfte) und damit 3,1 Prozent mehr als im Vorjahr an den Hochschulen und Hochschulkliniken in NRW tätig. Dazu zählten neben den 60 016 hauptberuflichen weitere 30 385 nebenberufliche Beschäftige des wissenschaftlich-künstlerischen Personals (z. B. Lehrbeauftragte). 69 831 Personen arbeiteten zudem in der Verwaltung, den Bibliotheken, im technischen Dienst der Hochschulen oder als Pflegepersonal an Hochschulkliniken. (IT.NRW)

(368 / 22) Düsseldorf, den 2. September 2022