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Erwerbstätigenquote der türkischen Bevölkerung in NRW lag 2019 bei 57,1 Prozent

Sitzende Personen und Schriftzug 60 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei - Erwerbstätigenquote
Freitag, 29. Oktober 2021

Erwerbstätigenquote der türkischen Bevölkerung in NRW lag 2019 bei 57,1 Prozent

Vor 60 Jahren – am 30. Oktober 1961 – wurde das Anwerbeabkommen zwischen Deutschland und der Türkei geschlossen.

Düsseldorf (IT.NRW). Vor 60 Jahren – am 30. Oktober 1961 – wurde das Anwerbeabkommen zwischen Deutschland und der Türkei geschlossen. Bis zum Ende der Anwerbung im Jahr 1973 ist die Türkei zum wichtigsten Anwerbeland geworden. Aus diesem Anlass veröffentlicht Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt eine Themenstrecke zur türkischen Bevölkerung in NRW.

Im Jahr 2019 waren in Nordrhein-Westfalen 212 000 der 371 000 Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren mit türkischer Staatsangehörigkeit erwerbstätig. Daraus ergibt sich eine Erwerbstätigenquote von 57,1 Prozent. Sie lag damit sowohl unter der Quote deutscher Staatsangehöriger (75,9 Prozent) als auch unter der von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (ohne Türken; 61,7 Prozent).

Insbesondere türkische Frauen wiesen mit 42,8 Prozent eine niedrigere Erwerbstätigenquote auf. Von den anderen ausländischen Frauen in NRW waren 52,2 Prozent und bei den deutschen Frauen 72,3 Prozent der 18- bis unter 65-Jährigen erwerbstätig. Türkische Männer (71,0 Prozent) hatten eine etwas höhere Erwerbstätigenquote als andere ausländischen Männer (70,3 Prozent).

Die Erwerbslosenquote von Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit in NRW lag im Jahr 2019 mit 8,3 Prozent über der Quote von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (2,9 Prozent). Bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit (ohne Türken) lag die Erwerbslosenquote bei 8,4 Prozent und somit ähnlich hoch wie bei türkischen Staatsangehörigen. Türkische Männer wiesen mit 8,9 Prozent eine höhere Erwerbslosenquote auf als türkische Frauen mit 7,3 Prozent. (IT.NRW)

(423 / 21) Düsseldorf, den 29. Oktober 2021