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Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023

Machen Sie mit: 3 Monate Haushaltsbuch führen und Prämie erhalten

evs2023

Fragen Sie sich auch manch­mal: „Wo ist eigent­lich mein Geld geblieben?“, „Wofür gebe ich mein Geld überhaupt aus?“ und „Wie haushalten andere?“? Auch wir fragen uns, wie sich die Auf­teilung der ver­füg­baren Geld­mittel privater Haus­halte in NRW in den letzten Jahren ent­wickelt hat.

Antworten auf diese und ähnliche Fragen ermittelt die Ein­kommens- und Ver­brauchs­stichprobe (EVS), die 2023 von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durch­geführt wird.

Für die Befragung brauchen wir Ihre Unter­stützung:

Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt sucht rund 18 000 Privathaushalte in Nordrhein-Westfalen, die bereit sind, über einen Zeit­raum von drei aufeinander­folgenden Monaten ihre Einnahmen und Ausgaben vollständig in einem Haushalts­buch zu dokumentieren. Das kann entweder jedes Haushalts­mitglied ab 16 Jahren für sich oder eine Person stell­vertretend für alle Haushalts­mitglieder erledigen. Neben den Ein­nahmen und Aus­gaben werden auch sozio­demo­grafische In­for­mationen (z. B. Alter und Geschlecht), An­gaben zum Geld- und Immobilien­vermögen sowie zu Krediten erhoben.

Teil­nehmen ist leicht:

Sie können Ihre An­gaben per App (iOS oder Android) oder Webanwendung übermitteln. Die App ist ab sofort im Apple App Store und im Google Play Store ver­fügbar (siehe Reiter „App/Web­an­wendung" unten). Das Aus­füllen von Papier­bogen ist eben­falls möglich.

Unser Danke­schön an Sie:

Jeder Haus­halt er­hält für seine Daten­meldung eine Geld­prämie.

Für die Befragung werden aktuell noch Haushalte folgender Haupteinkommenspersonen gesucht: 750 Selbstständige (einschl. selbstständiger Landwirtinnen und Landwirte), 400 Rentnerinnen und Rentner sowie 150 Nichterwerbstätige (Arbeitslose, Hausfrauen und Hausmänner, Personen in Elternzeit etc.). Anmeldungen sind nur noch bis zum 30.09.2023 möglich:

Ihre Teilnahme lohnt sich doppelt: Durch das Führen eines Haushalts­buchs bekommen Sie nicht nur einen umfassenden Überblick, wie sich Ihr Einkommen im Einzelnen zusammensetzt und für welche Dinge Sie es im Detail aufwenden.

Nach Abschluss aller Erhebungsteile der Befragung erhalten Sie als Dank für Ihre Mithilfe auch eine Geldprämie, die sich wie folgt zusammensetzt:

  • 100 Euro je Haushalt (unabhängig von der Haushaltsgröße)
  • 50 Euro zusätzlich je Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind*
  • 25 Euro zusätzlich je Haushalt für das Aus­füllen des Fein­aufzeichnungs­heftes

Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die das Haushaltsbuch und Feinaufzeichnungsheft ausfüllen, erhalten somit insgesamt 175 Euro Teilnahmeprämie.

Im oben erwähnten Feinaufzeichnungsheft dokumentiert jeder fünfte teilnehmende Haushalt detailliert zwei Wochen lang sämtliche Ausgaben für Lebensmittel, Getränke und Tabakwaren in einem separaten Erhebungsteil. Diese Haushalte werden nach dem Zufallsprinzip repräsentativ über das Jahr verteilt ausgewählt.

* Aufgrund sinkender Teilnahmezahlen bei den letzten Einkommens- und Verbrauchsstichproben, insbesondere bei Familien mit minderjährigen Kindern, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entschieden, die Prämie für diese Haushaltsgruppe zu erhöhen. Dies lässt sich damit begründen, dass die Ergebnisse der EVS die zentrale Grundlage für die Berechnung der Regelbedarfe von Erwachsenen und Kindern und darauf aufbauend für die Berechnung des Existenzminimums in verschiedenen Rechtsbereichen sind. Die Höhe des Existenzminimums von Kindern ist auch für die Entwicklung der Kindergrundsicherung von besonderer Bedeutung.

Ziel und Zweck der alle fünf Jahre statt­findenden Erhebung ist es, möglichst umfangreiche Informationen über die Lebens­verhältnisse der NRW-Haushalte (Einnahmen, Ausgaben, Vermögen, Schulden, Wohnsituation, Ausstattung mit Gebrauchsgütern sowie Versicherungen) zu erhalten. Dadurch entsteht die Möglichkeit, deren wirtschaftliche Situation möglichst rea­listisch abzubilden.

Die Ergebnisse der EVS sind für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft eine wichtige Informationsquelle. Sie bilden beispiels­weise die Grundlage für die Berechnung der Bürgergeld-Regel­sätze und des Ver­braucher­preisindex.

Die letzte Ein­kommens- und Verbrauchs­stichprobe fand im Jahr 2018 statt. Aus der Befragung ließen sich viel­fältige Ergebnisse ableiten. Die nach­folgende Grafik zeigt beispiels­weise die Struktur der Konsumausgaben des durch­schnittlichen NRW-Haushalts im Jahr 2018:

evs-infoseite_grafiken_1.png

Einen Überblick über die Einkommens­situation der unterschiedlichen Haushaltstypen in NRW geben die nach­folgenden Ergebnisse:

evs-infoseite_grafiken_2.png

Gerne können Sie auch bereits jetzt Ihre Angaben mit den Ergebnissen der letzten Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe vergleichen: Nutzen Sie dazu einfach das Konsum­vergleichstool der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Weitere NRW-Ergebnisse finden Sie hier.

Scannen Sie einfach den QR-Code, um die Smartphone-App herunterzuladen. Klicken Sie alternativ auf den Link zur Webanwendung, wenn Sie per Webbrowser an der Befragung teilnehmen möchten.

Zur Webanwendung

App EVS 2023
Video

Videotutorial zur Smartphone-App

Die Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz (BStatG) und nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO) für eine Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe finden Sie hier.

Sie erhielten von uns ein Anwerbeschreiben und wundern sich über die Herkunft Ihrer Kontaktdaten?

Ihre Adressdaten und das Geburtsjahr wurden nach Anfrage durch das Statistische Landesamt NRW von den Meldebehörden übermittelt. Diese Daten werden zum Zweck der Anwerbung zur Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 verarbeitet.
Rechtsgrundlage für das Statistische Landesamt NRW für die Erlangung von Adressdaten zur Anwerbung von Haushalten ist § 34 Absatz 1 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG). Dieser erlaubt die Datenübermittlung an eine andere öffentliche Stelle, soweit dies zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich ist, die in deren Zuständigkeit liegt. Dies ist hier die Durchführung der EVS 2023.

Weitere Adressdaten zur spezifischen Anwerbung von Selbstständigen wurden vom Statistischen Landesamt NRW aus dem Unternehmensregister für statistische Verwendungszwecke (Statistikregister) unter Zuhilfenahme von Gemeindeschlüssel, Umsatz, Anzahl der Sozialversicherungspflichtigen und Wirtschaftszweig ermittelt.
Rechtsgrundlage für das Statistische Landesamt NRW für die Erlangung von Adressdaten zur Anwerbung von Selbstständigen ist § 13 Absatz 1 Satz 2 Bundesstatistikgesetz. Dieser erlaubt dem Statistischen Landesamt die Nutzung des Unternehmensregisters für statistische Verwendungszwecke (Statistikregister), soweit es zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz oder einem sonstigen Bundes- oder Landesgesetz erforderlich ist. Dies ist hier die Durchführung der EVS 2023.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Die Daten werden gelöscht, wenn sie für den Zweck der Anwerbung nicht mehr benötigt werden. Das wird voraussichtlich spätestens Ende des dritten Quartals 2023 sein.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne. Wir freuen uns über Ihren Anruf.

Kontaktdaten:
Tel.: 0800 9449 – 314 (kostenfreie Rufnummer, Servicezeiten Mo. bis Fr. von 8 bis 19 Uhr)

E-Mail: evs2023 [at] it.nrw.de

FAQs und weiterführende Informationen zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe finden Sie hier.