Experten verdienten im Jahr 2022 in NRW 54 073 Euro mehr als Helfer
Düsseldorf (IT.NRW). Die Bruttojahresverdienste (einschließlich Sonderzahlungen) vollzeitbeschäftigter Experten waren mit 89 391 Euro um das zweieinhalbfache höher als der Jahresverdienst von Helfern (35 318 Euro). Der Lohnunterschied zwischen diesen beiden Beschäftigtengruppen lag damit bei 54 073 Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Tages der Arbeit mitteilt, lagen die Verdienste von Experten damit um fast 60 Prozent über dem Durchschnittsverdienst aller Beschäftigten (56 275 Euro), während die Löhne von Helfern um rund 37 Prozent unter diesem Durchschnittswert lagen. Mit 46 417 Euro waren die Verdienste von Fachkräften ebenfalls unterdurchschnittlich. Dagegen wurden Spezialisten mit 64 636 Euro überdurchschnittlich hoch entlohnt.
Durchschnittliche Bruttojahresverdienste vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer/-innen in NRW 2022 | |||
---|---|---|---|
Anforderungsniveau im Beruf | insgesamt | davon | |
Bruttojahresverdienst ohne Sonderzahlungen |
Sonderzahlungen | ||
insgesamt | 56 275 € | 51 002 € | 5 273 € |
Experten | 89 391 € | 79 013 € | 10 378 € |
Spezialisten | 64 636 € | 58 485 € | 6 152 € |
Fachkräfte | 46 417 € | 42 560 € | 3 857 € |
Helfer | 35 318 € | 33 073 € | 2 246 € |
Die Angaben zu den durchschnittlichen Bruttojahresverdiensten und Sonderzahlungen der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für das Jahr 2022 beruhen erstmalig auf den Ergebnissen der neuen Verdiensterhebung. Die Ergebnisse sind daher nur eingeschränkt mit denen früherer Jahre vergleichbar.
IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden. (IT.NRW)
(127 / 23) Düsseldorf, den 28. April 2023
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