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Fachkräfte bei Post- und Zustelldiensten verdienten in NRW durchschnittlich 40 396 Euro brutto im Jahr 2024

Verschiedene Euroscheine
Dienstag, 29. April 2025

Fachkräfte bei Post- und Zustelldiensten verdienten in NRW durchschnittlich 40 396 Euro brutto im Jahr 2024

Das sind 22 Prozent weniger als Fachkräfte in der Gesamtwirtschaft verdienten. Auch vollzeitbeschäftigte Helfer/-innen im Bereich Post- und Zustelldienste verdienten weniger als in der Gesamtwirtschaft.

Düsseldorf (IT.NRW). Vollzeitbeschäftigte Fachkräfte im Bereich der Post- und Zustelldienste haben im Jahr 2024 in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich einen Bruttojahresverdienst (inkl. Sonderzahlungen) von 40 396 Euro erzielt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Grundlage der Verdiensterhebung mitteilt, erhielten sie damit rund 22 Prozent weniger als Fachkräfte in der Gesamtwirtschaft. Über alle Berufe hinweg haben in NRW vollzeitbeschäftigte Fachkräfte durchschnittlich 51 906 Euro brutto im Jahr verdient.

Bruttojahresverdienste (inkl. Sonderzahlungen) vollzeitbeschäftigter Helferinnen und Helfer sowie Fachkräfte in NRW im Jahr 2024

Auch die Bruttojahresverdienste vollzeitbeschäftigter Helfer/-innen im Bereich Post- und Zustelldienste lagen mit rund 38 364 Euro unter denen von Helfer/-innen in der Gesamtwirtschaft (40 422 Euro).

Weitere Ergebnisse der Verdiensterhebungen für Nordrhein-Westfalen sowie methodische Hinweise stehen im Online-Angebot von IT.NRW bereit.

Methodische Hinweise

Die Einstufung als Helferin/Helfer oder Fachkraft erfolgt gemäß der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB2010) anhand des Anforderungsniveaus des ausgeübten Berufs. Für die Ausübung einer Helfertätigkeit sind in der Regel keine oder nur geringe spezifische Fachkenntnisse erforderlich. Aufgrund der geringen Komplexität der Tätigkeiten wird i. d. R. kein formaler beruflicher Bildungsabschluss bzw. lediglich eine einjährige (geregelte) Berufsausbildung vorausgesetzt. Diese Tätigkeiten weisen eine geringere Komplexität auf als Tätigkeiten, die typischerweise von einer Fachkraft ausgeübt werden. Tätigkeiten von Fachkräften sind gegenüber Helfertätigkeiten deutlich komplexer bzw. stärker fachlich ausgerichtet. Das bedeutet, für die sachgerechte Ausübung dieser Tätigkeiten werden fundierte Fachkenntnisse und Fertigkeiten vorausgesetzt. Diese werden üblicherweise mit dem Abschluss einer zwei- bis dreijährigen Berufsausbildung erreicht. Vergleichbar mit diesem Abschluss sind z. B. ein berufsqualifizierender Abschluss an einer Berufsfach- bzw. Kollegschule. Eine entsprechende Berufserfahrung und/oder informelle berufliche Ausbildung werden als gleichwertig angesehen.

IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. (IT.NRW)

(119 / 25) Düsseldorf, den 29. April 2025

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