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Statistik und IT-Dienstleistungen  

Finanzstatistiken

Sie sind auskunftspflichtig für eine oder mehrere Erhebungen? Sie interessieren sich als Datennutzer oder Datennutzerin für die Erhebung der Statistiken? Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zum Hintergrund der Statistiken, Erhebungsunterlagen und Begleitmaterial.

Die Einführung der Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) stellte den seit Jahrzehnten gravierendsten Einschnitt in das kommunale Haushaltsrecht dar - der Haushaltsplan ist produktorientiert aufgebaut, beinhaltet in Anlehnung an das kaufmännische Rechnungswesen u.a. Finanz- und Ergebnisplan und ermöglicht so neben der Finanzrechnung auch eine der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung entsprechende Ergebnisrechnung. Das Kassenwirksamkeitsprinzip mit der Feststellung bloßer Einnahmen und Ausgaben wird ersetzt durch eine periodengerechte Zuordnung von Einzahlungen und Auszahlungen sowie Erträgen und Aufwendungen; zukünftig bestimmt nicht mehr der mehr oder weniger zufällige Zahlungszeitpunkt, sondern der tatsächliche Ressourcenverbrauch das Haushaltsergebnis.

Nordrhein-Westfalen spielte und spielt bei der bundesweiten Einführung des NKF eine Vorreiterrolle; lt. des „Kommunalen Finanzmanagementgesetzes – NKFG NRW“ vom 16. November 2004 mussten die Gemeinden (GV) des Landes bis spätestens zum Haushaltsjahr 2009 die Umstellung vollzogen haben; dies gelang flächendeckend und ausnahmslos.

Es war abzusehen, dass sich die kommunale Finanzstatistik aufgrund der Einführung des NKF grundlegend verändern würde; Anpassungen bzw. Umstellungen der Erhebungsmerkmale auf die neuen hauswirtschaftlichen Gegebenheiten bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden würden erforderlich werden. Vor diesem Hintergrund entwarf das Innenministerium NRW in enger Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden und unter Einbeziehung des – damaligen – Landesamts für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) NRW haushaltstechnische und finanzstatistische Merkmale, die es auch künftig ermöglichen, die kommunale Finanzlage und -entwicklung umfassend darzustellen. Die Produkt- und Kontensystematiken sind Voraussetzung für eine bundes- und landesweite Vergleichbarkeit der Kommunalfinanzen und für die Meldungen zu den einzelnen Finanzstatistiken verbindlich; die Meldepflichten werden durch § 3 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 des Gesetzes über die Finanz- und Personalstatistik (FPStatG) in der Fassung vom 22. Februar 2006 (BGBl. I S. 438) sowie landesrechtliche Vorgaben des Innenministeriums bestimmt.

Die Merkmalskataloge der Finanz- und Personalstatistiken werden zukünftig generell von Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Geschäftsbereich Statistik, im Einvernehmen mit dem Innenministerium vorgegeben.

Die Kassenstatistik erfasst bei den Kern- und Extrahaushalten des Öffentlichen Gesamthaushalts vierteljährlich für das abgelaufene Quartal die Ist- Auszahlungen und Ist- Einzahlungen in der Gliederung nach Arten sowie die Sozial- und Bauausgaben untergliedert nach Aufgabenbereichen. Die Kassenstatistik gibt damit regelmäßig ein sehr aktuelles und umfassendes Bild über die öffentlichen Finanzen in Deutschland.Die Kassenstatistik zeigt, welche Einnahmen den Kern- und Extrahaushalten des Öffentlichen Gesamthaushalts zugeflossen sind und welche Ausgaben sie damit finanzieren konnten.Zum Öffentlichen Gesamthaushalt gehören die Kern- und Extrahaushalte des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände (Gv.) und der Sozialversicherung sowie die Finanzanteile der Europäischen Union (EU-Anteile).

Nachfolgend einige Erhebungsunterlagen und Begleitmaterialien:

Zuordnungsvorschriften zum finanzstatistischen Kontenrahmen.

Eine aktualisierte Eingabemaske, die auch weiterhin benutzt werden kann, um die Vierteljährliche Kassenstatistik über das neue Onlinemeldeverfahren eSTATISTIC.Core hochzuladen. Dazu bitte die auch die neue Hinweisdatei beachten. Die Eingabedatei enthält wie gewohnt alle aktuellen Liefermerkmale und unterstützt das Ausfüllen.

Eine Klick-Anleitung für die Benutzung der Eingabedatei und deren Umwandlung für das Hochladen im neuen Onlinemeldeverfahren eSTATISTIC.Core

Schritt-für-Schritt-Anleitung als Video zur Erläuterung der Online Plattform eSTATISTIC.Core

Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Hochladen einer csv-Datei über die Homepage  eSTATISTIC.Core

Eingabeformular für die Übermittlung der digitalen Kontaktdaten zum Aufbau einer Kontaktdatenbank.

Erläuterungen und Informationen zu den B- und L-Kennziffern, die für die produktgruppenbezogene Darstellung der Auszahlungen für Baumaßnahmen und für die soziale Sicherung verwendet werden.

Im Bereich der sozialen Leistungen ist besonders die Abhängigkeit von Produktgruppen und Leistungsarten zu beachten. Unter diesem Link finden Sie ein Schaubild, das dabei helfen soll, diese Zahlungen in den Statistiken sachgerecht zu veranschlagen.

Ihre Meldung für diese Erhebung ist gesetzlich verpflichtend. Die Rechtsgrundlage dieser Datenerhebung ist das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) und das Bundesstatistikgesetz (BStatG). Einzelheiten zur Erhebung und zur Auskunftspflicht können Sie der Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz (BstatG) entnehmen.

Die Finanzrechnungsstatistik gibt ein aktuelles Bild über die Struktur der Ein- und Auszahlungen nach Arten und Aufgabenbereichen der kommunalen Haushalte wieder.
Erhoben werden die jährlichen Einzahlungen und Auszahlungen nach Aufgabenbereichen (Produktgruppen) der kommunalen Berichtsstellen sowie nach Arten (Konten) nach der gültigen kommunalen Haushaltssystematik.Das Statistische Bundesamt erhält die zu Landesergebnissen zusammengestellten Daten über die kommunalen Ausgaben und Einnahmen von den Statistischen Landesämtern nach bundeseinheitlicher Systematik in Form von Summensätzen nach Gemeindegrößenklassen.

Zuordnungsvorschriften zum finanzstatistischen Kontenrahmen.

Vorschriften für die Zuordnung von Aufgaben und Leistungen zu den Produktgruppen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Hochladen einer csv-Datei über die Homepage eSTATISTIC.Core

Informationen über bindende Zahlungsvorfälle z. B. im Zusammenhang mit dem Einheitslastenabrechnungsgesetz, der Krankenhaus- und Abundanzumlage, sowie Verzinsungen.

Wichtige Zuordnungshinweise zu konkreten Zahlungsvorfällen wie z. B. Konzessionsabgaben, Bußgelder, Schülerbeförderungskosten, Betreuungsgeld und Krankenhausumlage.

Definition und Erläuterung zu den drei Produktgruppen im Baubereich, zu denen mittels der B-Kennziffern Angaben zu melden sind: Hochbaumaßnahmen, Tiefbaumaßnahmen und sonstige Baumaßnahmen.

Im Bereich der sozialen Leistungen ist besonders die Abhängigkeit von Produktgruppen und Leistungsarten zu beachten. Unter diesem Link finden Sie ein Schaubild, das dabei helfen soll, diese Zahlungen in den Statistiken sachgerecht zu veranschlagen.

Bei einigen Erhebungsmerkmalen ist eine über den Viersteller hinausgehend weitere Differenzierung notwendig, um die Zahlungsströme in den Finanzstatistiken bereichsgenau erfassen zu können. Für diese Differenzierung sind die hier vorgegebenen Bereichskennziffern zu verwenden.

Ihre Meldung für diese Erhebung ist gesetzlich verpflichtend. Die Rechtsgrundlage dieser Datenerhebung ist das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) und das Bundesstatistikgesetz (BStatG). Einzelheiten zur Erhebung und zur Auskunftspflicht können Sie der Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz (BstatG) entnehmen.

Die Ergebnisrechnungsstatistik bildet die jährliche Erfassung der Erträge und Aufwendungen, nach den Kontenklassen 4 und 5 des finanzstatistischen Kontenrahmens, ab. Diese wird, wie die Finanzrechnungsstatistik, nach Konten (Kontenklasse 4 und 5) und Produktgruppen gegliedert.

Nachfolgend einige Erhebungsunterlagen und Begleitmaterialien:

Zuordnungsvorschriften zum finanzstatistischen Kontenrahmen.

 

Vorschriften für die Zuordnung von Aufgaben und Leistungen zu den Produktgruppen

Informationen über bindende Zahlungsvorfälle z. B. im Zusammenhang mit dem Einheitslastenabrechnungsgesetz, der Krankenhaus- und Abundanzumlage, sowie Verzinsungen.

Wichtige Zuordnungshinweise zu konkreten Zahlungsvorfällen wie z. B. Konzessionsabgaben, Bußgelder, Schülerbeförderungskosten, Betreuungsgeld und Krankenhausumlage.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Hochladen einer csv-Datei über die Homepage  eSTATISTIC.Core

Definition und Erläuterung zu den drei Produktgruppen im Baubereich, zu denen mittels der B-Kennziffern Angaben zu melden sind: Hochbaumaßnahmen, Tiefbaumaßnahmen und sonstige Baumaßnahmen

Im Bereich der sozialen Leistungen ist besonders die Abhängigkeit von Produktgruppen und Leistungsarten zu beachten. Unter diesem Link finden Sie ein Schaubild, das dabei helfen soll, diese Zahlungen in den Statistiken sachgerecht zu veranschlagen.

Bei einigen Erhebungsmerkmalen ist eine über den Viersteller hinausgehend weitere Differenzierung notwendig, um die Zahlungsströme in den Finanzstatistiken bereichsgenau erfassen zu können. Für diese Differenzierung sind die hier vorgegebenen Bereichskennziffern zu verwenden.

Inhalt der Statistik:
Jährliche Erfassung der Aktiva und Passiva lt. finanzstatistischem Merkmalskatalog.

Berichtsjahr 2022

Diese Dateien unterstützen Sie bei der Erstellung einer Lieferdatei für die Meldung über eSTATISTIC.Core. Sie haben die Auswahl zwischen einer vorprogrammierten Datei mit Makros und einer Datei ohne Makros. Bitte beachten Sie hierzu auch die neue Hinweisdatei "Hinweise zur Bearbeitung der Eingabedatei Bilanzstatistik".

Eine Klick-Anleitung für die Benutzung der Eingabedatei und deren Umwandlung für das Hochladen im neuen Onlinemeldeverfahren eSTATISTIC.Core.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Hochladen einer csv-Datei über die Homepage eSTATISTIC.Core.

Berichtsjahre bis einschließlich 2021

Vorprogrammierte Eingabedatei zur Verwendung für die Meldung der kommunalen Bilanzstatistik ab 2013.

Auflistung der Erhebungsmerkmale für die kommunale Bilanzstatistik bis einschließlich 2021

Das Berichtskreismanagement dient  der Festlegung der Berichtskreise für die Finanz- und Personal­statistiken, die nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG) durchgeführt werden. Dazu zählen die Kassen-, Rechnungs-, Personalstand- und Finanzvermögenstatistik, vierteljährliche und jährliche Schuldenstatistik, Jahresabschlussstatistik und vierteljährliche Finanzen der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors.

Zu den Finanz- und Personalstatistiken sind öffentlich bestimmte Einheiten berichtspflichtig. Die Berichtspflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz – FPStatG).

Befragung zur Abgrenzung des Berichtskreises öffentlicher Fonds, Einrichtungen und Unternehmen

Befragung der Gemeinden, Gemeindeverbände und Sozialversicherungsträger

Befragung der Fonds, Einrichtungen und Unternehmen zur Ermittlung von Neuaufnahmen

Die Hochschulfinanzstatistiken liefern Daten über die Einnahmen und Ausgaben (Kameral buchend) bzw. Erträge und Aufwendungen (Kaufmännisch buchend) bzw. Investitionsausgaben an Hochschulen (einschl. Hochschulkliniken). Nachfolgend finden Sie Dokumente, die Ihnen als Hilfestellung bei der Erstellung der vierteljährlichen und jährlichen Hochschulfinanzstatistik helfen sollen. Weitere Informationen finden Sie auch unter dem Meldeportal IDEV, wenn Sie neben den einzelnen Rubriken auf die Infobuttons klicken.

Nachfolgend einige Erhebungsunterlagen und Begleitmaterialien:

Den einzelnen Erhebungsmerkmalen sind Schlüsselnummern (SyF-Codes) zugeordnet, die in der Systematik der Finanzarten fachlich konkretisiert sind. Wie in den Vorjahren bezieht sich Teil A der Systematik auf die kameralistisch buchenden Hochschulen und beinhaltet eine Zuordnung zum Gruppierungsplan der staatlichen Haushalte. Entsprechendes gilt seit 2017 für die kameralistisch buchenden Berufsakademien. Teil B bezieht sich auf die kaufmännisch buchenden Hochschulen sowie Berufsakademien und enthält eine (exemplarische) Zuordnung zum Verwaltungskontenrahmen. Teil E enthält den Umsetzungsschlüssel, den die Universitätskliniken benötigen, um ihre Angaben vom KHBV-Kontenrahmen in die Systematik der Finanzarten umzuschlüsseln. Ergänzt wird die Systematik um eine Auflistung, welche Konten beinhaltet, die in der Hochschulfinanzstatistik nicht berücksichtigt werden.

Die Hochschulen sind seit der Revision der Hochschulfinanzstatistik 2006 angehalten, die Ausgaben und Einnahmen (Aufwendungen und Erträge) der Zentralen Einrichtungen dem jeweiligen Lehr- und Forschungsbereichen zuzuordnen. Gleiches gilt ab 2017 auch für die Berufsakademien. Da die Angaben im Rahmen der monetären hochschulstatistischen Kennzahlen veröffentlicht werden, ist beim Dateneingang zu kontrollieren, ob die Vorgaben umgesetzt werden. In der Unterlage werden Erläuterungen zur Durchführung der Internen Leistungsverrechnung gegeben.

Die Unterlage enthält eine aktualisierte Übersicht mit Angaben zu den Fächergruppen, den Lehr- und Forschungsbereichen und den Fachgebieten an Hochschulen.

In diesem Dokument finden Sie die Anleitung, wie Sie Ihren aufgefüllten Excelfragebogen mit Ihren Werten in IDEV importieren können.

In diesem Dokument finden Sie die Anleitung, wie Sie Ihren aufgefüllten Excelfragebogen mit Ihren Werten in IDEV importieren können.

Die Unterlage enthält die aktuelle Fassung der Drittmitteldefinition. Die Schemata zum Drittmittelzusatzbogen sind im Erläuterungsblatt der Systematik der Finanzarten integriert.

Hinweis zur Verbuchung von Mitteln, die über einen Projektträger ausgezahlt werden.

Ihre Meldung für diese Erhebung ist gesetzlich verpflichtend. Die Rechtsgrundlage dieser Datenerhebung ist das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG), das Bundesstatistikgesetz (BStatG) und das Hochschulstatistikgesetz (HStatG). Einzelheiten zur Erhebung und zur Auskunftspflicht können Sie der Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz (BstatG) entnehmen.

Erhebungseinheiten für die Finanziellen Transaktionen sind nur ausgegliederte staatliche Hochschulen und Berufsakademien.
Die Statistik über Finanzielle Transaktionen erfasst hauptsächlich Transaktionen in Finanzaktiva, im Fall von Weiteren Verbindlichkeiten auch Finanzpassiva. Aus Vereinfachungsgründen sollen jedoch Finanzielle Transaktionen in allen Finanzderivaten – unabhängig davon, ob sie als Aktiva oder Passiva geführt werden – erfasst werden.
Die Konzepte der Statistik über Finanzielle Transaktionen (insbesondere die Gliederung der Instrumente) sind in weiten Teilen identisch zu denen der Finanzvermögenstatistik. Dennoch handelt es sich bei der Statistik über Finanzielle Transaktionen nicht um eine vierteljährliche Finanzvermögenstatistik. Während die Finanzvermögenstatistik Bestände erfragt, werden bei der Statistik über Finanzielle Transaktionen (bis auf einige Ausnahmen) Stromgrößen erfasst.

Unter Cash-Pooling sind Liquiditätsverbünde zu verstehen, bei denen Einheiten im Rahmen eines gemeinsamen Finanzmanagements liquide Mittel zusammenführen, so dass andere teil-nehmenden Einheiten bei Bedarf darauf zurückgreifen können. Durch Cash-Pooling können „externe“ Kassenkreditaufnahmen (z. B. bei einem Kreditinstitut) vermieden oder überschüssige Gelder gemeinsam angelegt werden. Als Einheiten im Sinne von Cash-Pooling gelten nur Einheiten, die über eine eigenständige Rechnungslegung verfügen. Beispielsweise sind innere Darlehen aus Rücklagen, für die keine Sonderrechnung geführt wird, nicht unter Cash-Pooling zu erfassen.