Landesbetrieb IT.NRW
Statistik und IT-Dienstleistungen  

Gastgewerbestatistiken

Sie sind auskunftspflichtig für eine oder mehrere Erhebungen? In der nachfolgenden tabellarischen Übersicht finden Sie Begleitmaterial sowie die Meldewege für jede Statistik.

 

Name der Statistik Meldeweg Begleitmaterialien
Monatserhebung im Gastgewerbe       Unterrichtung nach § 17 BStatG und DSG-VO

Die Jahreserhebung im Gastgewerbe wird nun in die Jahreserhebung zur Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich integriert. Informationen zur Erhebung haben wir hier für Sie bereitgestellt.