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Güterumschlag der NRW-Binnenschifffahrt im ersten Halbjahr 2024 um 0,2 Prozent gesunken

Binnenschiff auf dem Dortmund Ems Kanal
Mittwoch, 25. September 2024

Güterumschlag der NRW-Binnenschifffahrt im ersten Halbjahr 2024 um 0,2 Prozent gesunken

Der Containerumschlag nahm dagegen um 2,6 Prozent zu. Bei gut einem Viertel (28,9 Prozent) der umgeschlagenen Gesamttonnage handelte es sich um Gefahrgut.

Düsseldorf (IT.NRW). In den nordrhein-westfälischen Binnenhäfen sind im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 50,6 Millionen Tonnen Güter umgeschlagen worden. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Weltschifffahrtstages am 26. September mitteilt, lag der Güterumschlag der Binnenschiffe damit um 0,2 Prozent unter dem Ergebnis des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Damit stagniert die rückläufige Entwicklung in der NRW-Binnenschifffahrt.

Güterumschlag von Binnengüterschiffen in den NRW-Binnenhäfen

Güterumschlag von Kohle, rohem Erdöl und Erdgas um fast 20 Prozent gesunken

72,7 Prozent der im ersten Halbjahr 2024 umgeschlagenen Güter stammten aus den folgenden vier Güterabteilungen: 14,4 Millionen Tonnen waren Erze, Steine und Erden (−3,3 Prozent), 11,1 Millionen Tonnen Kokerei- und Mineralölerzeugnisse (+12,1 Prozent), 5,7 Millionen Tonnen Kohle, rohes Erdöl und Erdgas (−19,8 Prozent) und 5,6 Millionen Tonnen chemische Erzeugnisse (+9,7 Prozent).

Über zehn Prozent mehr Gefahrgut auf NRW-Binnengewässern umgeschlagen

Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden 14,6 Millionen Tonnen Gefahrgut in den NRW-Häfen empfangen oder versandt; das waren 10,6 Prozent mehr als von Januar bis Juni 2023. Dabei handelte es sich um gut ein Viertel (28,9 Prozent) der insgesamt umgeschlagenen Tonnage.

Güterumschlag von Binnengüterschiffen in den NRW-Binnenhäfen im ersten Halbjahr 2024

Drei Viertel der Güter wurden in Rhein-Häfen umgeschlagen

Die bedeutendste Binnenwasserstraße in Nordrhein-Westfalen ist der Rhein. Drei Viertel (76,2 Prozent) der von Januar bis Juni 2024 beförderten Güter wurden in den Häfen an dieser Wasserstraße umgeschlagen. Auf den Plätzen zwei und drei rangierten das Westdeutsche Kanalgebiet (22,1 Prozent) und der Mittellandkanal (1,5 Prozent). Das Schlusslicht bildet das Wesergebiet (0,2 Prozent).

Unterschiedliche Güter auf den einzelnen Wasserstraßen

Je nach Wasserstraße wurden schwerpunktmäßig unterschiedliche Güter umgeschlagen: Auf dem Rhein waren es am häufigsten Erze, Steine und Erden (35,3 Prozent) sowie Kokerei- und Mineralölerzeugnisse (15,9 Prozent). Auf Binnenschiffen im Westdeutschen Kanalgebiet wurden vor allem Kokerei- und Mineralölerzeugnisse (42,9 Prozent) sowie Chemische Erzeugnisse (15,9 Prozent) umgeschlagen. Auch im Mittellandkanal-Gebiet überwogen die Kokerei- und Mineralölerzeugnisse mit 24,6 Prozent gefolgt von Erzen, Steinen und Erden mit 21,1 Prozent. Auf der Weser waren es am häufigsten Kohle, rohes Erdöl und Erdgas mit 45,0 Prozent.

Der Containerumschlag war um 2,6 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum

Im ersten Halbjahr 2024 wurden von allen in den NRW-Binnenhäfen umgeschlagenen Gütern etwa 445 900 TEU in Containern verschifft (+2,6 Prozent im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum). Dabei wurden rund 217 600 TEU empfangen und etwa 228 200 TEU versendet.

Von Januar bis Juni 2024 wurden auf den NRW-Wasserstraßen rund 278 800 Container umgeschlagen. Das waren 2,8 Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Bei der Hälfte der Container handelte es sich um 40-Fuß Container (50,3 Prozent) gefolgt von 20-Fuß Containern mit 36,4 Prozent.

Containerumschlag in NRW nach Containerart, Anzahl und TEU

In Nordrhein-Westfalen wurde die Mehrzahl der Container (263ִ 600, 94,6 Prozent) auf dem Rhein umgeschlagen. 4,5 Prozent aller Container wurden im Westdeutschen Kanalgebiet und 1,0 Prozent im Mittellandkanalgebiet verschifft. Auf der Weser wurden keine Container umgeschlagen.

Die beförderte Menge in Containern wird in sog. TEU gemessen. Ein TEU entspricht einem ISO-Container, der 6,058 Meter lang, 2,438 Meter breit und 2,591 Meter hoch ist. (IT.NRW)

(303 /24) Düsseldorf, den 25. September 2024

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