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Handwerkszählung 2020 in NRW: 109 000 Handwerksunternehmen beschäftigten rund 1,15 Millionen Personen

Tischlerei
Freitag, 14. Oktober 2022

Handwerkszählung 2020 in NRW: 109 000 Handwerksunternehmen beschäftigten rund 1,15 Millionen Personen

45 000 und damit 41,2 Prozent der NRW-Handwerksunternehmen waren 2020 im Ausbaugewerbe tätig und beschäftigten 336 000 Personen.

Düsseldorf (IT.NRW). Im nordrhein-westfälischen Handwerk waren im Jahr 2020 bei 109 000 Handwerksunternehmen rund 1,15 Millionen Personen tätig; der Umsatz belief sich auf 137,4 Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand von Ergebnissen der jüngsten Handwerkszählung mitteilt, waren 41,2 Prozent der Handwerksunternehmen im Ausbaugewerbe tätig; hier waren 336 000 Personen beschäftigt.

Die zweitgrößte Gewerbegruppe in NRW umfasste 18 000 Handwerksunternehmen für den privaten Bedarf (82 000 tätige Personen). Hierzu gehören u. a. Friseure, Schornsteinfeger und Bogenmacher. 3 000 Bäcker, Fleischer, Konditoren, Müller, Weinküfer, Brauer und Mälzer zählte das Statistische Landesamt in der kleinsten Gewerbegruppe, dem Lebensmittelgewerbe. 2,7 Prozent aller nordrhein-westfälischen Handwerksunternehmen mit 97 000 Beschäftigten gehörten dieser Gewerbegruppe an.

Das Ausbaugewerbe war auch die umsatzstärkste Gewerbegruppe in Nordrhein-Westfalen; hier wurde im Jahr 2020 fast ein Drittel des Umsatzes aller Handwerksunternehmen erzielt (40,5 Milliarden Euro). Auf die Handwerksunternehmen für den privaten Bedarf entfielen dagegen lediglich 2,7 Prozent der Handwerksumsätze (3,8 Milliarden Euro).

Die Ergebnisse der Handwerkszählung beruhen auf einer registergestützten Auswertung von Verwaltungsdaten. Nicht berücksichtigt wurden hier Kleinstbetriebe, die im Jahr 2020 weder steuerbare Umsätze noch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte angegeben hatten. Aufgrund der Änderung der Handwerksordnung im Februar 2020 und den damit einhergehenden Änderungen in den Gewerbegruppen ist ein Vergleich mit den Ergebnissen früherer Berichtsjahre nur eingeschränkt möglich. (IT.NRW)

(424 / 22) Düsseldorf, den 14. Oktober 2022

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