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Hochzeiten und Scheidungen in NRW

Hochzeiten und Scheidungen

Hochzeiten und Scheidungen in NRW

„Das verflixte siebte Ehejahr”

Fast vier Millionen Ehepaare gab es 2019 in NRW. Somit hatten sich ungefähr acht Millionen Menschen für diese Lebensform – die Ehe – entschieden. Doch nicht alle Ehen halten. Zwar ist in NRW ein seit Jahren anhaltender Trend zu rückläufigen Scheidungszahlen zu beobachten, im Jahr 2019 ließen sich aber immerhin noch 67 000 Männer und Frauen scheiden.

Auf dieser Themenseite möchten wir die Eheschließungen und Scheidungen der Menschen in NRW genauer unter die Lupe nehmen:

  • Wie häufig wird sich das Ja-Wort gegeben, wie oft werden Ehen wieder gelöst?
  • Wie alt sind die Personen, die heiraten und sich wieder scheiden lassen?
  • Nach wie vielen Jahren Ehe werden die meisten Scheidungen vollzogen? Kann der Mythos des „verflixten siebten Ehejahres” bestätigt werden?

Bei der Beantwortung der Fragen blicken wir auf verschiedene Hochzeits- und Scheidungsjahrgänge der letzten Jahrzehnte zurück, um eventuelle Unterschiede im Zeitverlauf feststellen zu können. Weitere Informationen zum methodischen Vorgehen finden Sie im untenstehenden Methodenteil.

Fakten über Eheschließungen in NRW

Die meisten Nordrhein-Westfälinnen und Nordrhein-Westfalen heiraten im Alter zwischen 25 bis unter 35 Jahren, wobei die Frauen tendenziell etwas jünger den Bund der Ehe eingehen: Im Jahr 2019 waren Frauen bei der Hochzeit am häufigsten zwischen 25 und unter 30 Jahre alt. Männer heirateten hingegen am häufigsten im Alter zwischen 30 und unter 35 Jahren.

Unter 25 Jahren wird in NRW vergleichsweise selten die Ehe geschlossen. Auch Eheschließungen im Alter von 35 und mehr Jahren gibt es deutlich weniger, obwohl die Heiratsbereitschaft sowohl bei Frauen als auch bei Männern mit dem Alter wieder leicht zunimmt.

Im Zehnjahresvergleich ist ein steigendes Alter bei der Erstheirat zu beobachten: 2009 war die Braut im Durchschnitt noch 29,8 und der Bräutigam 32,6 Jahre alt. 2019 gingen Frauen und Männer bei einem Durchschnittsalter von 31,3 bzw. 33,6 Jahren erst etwas später die Ehe ein.

Eheschließungen*) zwischen Frauen und Männern in NRW 2019
nach Geschlecht und Alter der Eheschließenden

*) Im Jahr 2019 wurden in NRW 86 362 Ehen zwischen Männern und Frauen geschlossen.
Quelle: IT.NRW, Statistik der Eheschließungen
Grafik: IT.NRW

Im Jahr 2019 gaben sich 89 476 Paare in NRW das Ja-Wort – rein rechnerisch wurde also alle 5 Minuten und 53 Sekunden eine Ehe geschlossen. 20 Jahre zuvor wurde bei insgesamt 99 645 Eheschließungen in einem Abstand von 5 Minuten und 16 Sekunden noch etwas häufiger geheiratet.

Von diesen im Jahr 2019 eingegangenen Ehen wurden 96,5 Prozent zwischen Männern und Frauen und 3,5 Prozent zwischen Personen gleichen Geschlechts geschlossen. Da die „Ehe für alle“ in Deutschland erst im Oktober 2017 eingeführt wurde, können zur Häufigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen noch keine Vergleiche in größeren Zeitabständen angestellt werden.

Gut ein Fünf­tel der eheschließenden Personen im Jahr 2019 war bereits geschieden oder hat vorher die eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben. 1,0 Prozent der eheschließenden Frauen und 1,5 Prozent der eheschließenden Männer waren verwitwet. Der Großteil der Personen, die 2019 geheiratet haben, war vorher ledig. Sowohl bei Frauen als auch bei Männern traf dies auf drei von vier Eheschließenden zu.

Eheschließungen zwischen Frauen und Männern in NRW 2019
nach Geschlecht und bisherigem Familienstand der Eheschließenden

Quelle: IT.NRW, Statistik der Eheschließungen
Grafik: IT.NRW

Nach zehn Jahren der Ehe können viele Paare, die sich einst das Ja-Wort gaben, die Rosen­hochzeit feiern. Im Jahr 2019 traf dies auf 81,0 Prozent der Paare, die 2009 gehei­ratet haben, zu. 2009 bestanden nur drei von vier (76,6 Prozent) der zehn Jahre zuvor geschlossenen Ehen noch.

Anteil der Jubilarinnen und Jubilare der Rosenhochzeit der Hochzeitsjahrgänge
1989, 1999 und 2009 in NRW

Quelle: Eigene Berechnungen auf Basis der Statistik der Eheschließungen und der Statistik der Ehelösungen.
Grafik: IT.NRW

Fakten über Scheidungen in NRW

Zwischen 1985 und 2019 wurden in NRW rund 3,3 Millionen Ehen geschlossen. Im gleichen Zeitraum wurden in NRW 970 000 geschieden, deren Eheschließung zwischen 1985 und 2019 lag. Das entspricht einem Anteil von 29,5 Prozent. Auf 100 aller seit dem Jahr 1985 bis 2019 in NRW geschlossenen Ehen kamen bis zum Jahr 2019 29 Scheidungen (29,5 Prozent).

Hierbei ist zu beachten: Die regionale Einheit bezieht sich auf den zur Bestimmung des Gerichtsstandes maßgeblichen Wohnsitz. Das heißt, eine Ehe kann z. B. in einem anderen Bundesland geschlossen worden sein und in NRW kam es zur Scheidung. Umgekehrt können Eheschließungen in NRW stattfinden und, bei Fortzug, in einem anderen Bundesland geschieden werden (www.destatis.de).

18,2 Prozent der Personen, deren Ehe im Jahr 2019 geschieden wurde, waren 55 Jahre und älter. In den Altersklassen der 35- bis unter 55-Jährigen ist die Zahl der Personen, die sich scheiden ließen, relativ gleichverteilt und variierte zwischen 14,9 und 16,7 Prozent.

Bei gut der Hälfte (50,4 Prozent) der 33 800 Scheidungen im Jahr 2019 war mindestens ein minderjähriges Kind involviert. Insgesamt erlebten 30 096 minderjährige Kinder in NRW eine Scheidung.

Je nach Dauer der Ehe lassen sich mehr oder weniger Paare scheiden. In den ersten Jahren nach der Hochzeit zeigt sich ein verhältnismäßig hohes Scheidungsrisiko. Während Scheidungen im ersten Ehejahr aufgrund des vorgeschriebenen Trennungsjahres zur seltenen Ausnahme gehören, nimmt die Zahl der Scheidungen nach einer Ehedauer von zwei bis sechs Jahren deutlich zu. Mit einem Anteil von 5,1 Prozent ließen sich 2019 die meisten Paare nach einer Ehedauer von sechs Jahren, also im „verflixten siebten Jahr“ scheiden. Ehen, die das siebte Jahr bereits hinter sich hatten, unterlagen 2019 einem geringeren Scheidungsrisiko als jüngere Ehen.

Geschiedene Ehen in NRW 2019 nach Ehedauer*)

*) Nicht dargestellt sind die insgesamt 81 Scheidungen, die im 51. Ehejahr oder später erfolgt sind.
Quelle: IT.NRW, Statistik der Ehelösungen
Grafik: IT.NRW

Der Vergleich der verschiedenen Scheidungsjahrgänge (Kohorten) zeigt Unterschiede im Scheidungsverhalten auf:
Frühere Scheidungsjahrgänge wie 1989 oder 1999 ließen sich nach kurzer Ehedauer häufiger scheiden als spätere. Das bereits festgestellte hohe Scheidungsrisiko in den ersten Jahren nach der Hochzeit hat somit im Zeitverlauf abgenommen. In späteren Scheidungsjahrgängen nimmt hingegen der Anteil der Paare zu, die sich auch nach einer längeren Ehedauer von mehr als zehn Jahren scheiden lassen. Gleichzeitig hat sich der Gipfel der Scheidungshäufigkeit im zeitlichen Verlauf verschoben. So lag die häufigste Ehedauer bis zur Scheidung im Scheidungsjahrgang 1999 nicht (wie heute) bei sechs, sondern noch bei fünf Jahren.

Scheidungen*) ausgewählter Scheidungsjahrgänge in NRW nach Ehedauer

*) Anteil der geschiedenen Ehen an allen geschiedenen Ehen je Scheidungsjahrgang. Nicht dargestellt sind die Scheidungen, die nach dem 31. Ehejahr erfolgt sind.
Quelle: IT. NRW, Statistik der gerichtlichen Ehelösungen
Grafik: IT.NRW

Datengrundlage und Methode

Gegenstand der Analyse sind die Ergebnisse der amtlichen Ehe- und Scheidungsstatistik der Jahre 1985 bis 2019. Die Statistik der Eheschließungen ist eine Vollerhebung mit Auskunftspflicht. Sie gibt Auskunft über die Anzahl der Eheschließungen in den nordrhein-westfälischen Standesämtern. Erhebungsunterlagen für Eheschließungen sind die elektronischen Meldungen, die vom Standesbeamten übermittelt werden, in dessen Standesamtbezirk sich die Eheschließung ereignete und das den Personenstandsfall beurkundet hat. Es werden alle Eheschließungen gezählt, die von einem deutschen Standesamt registriert und beurkundet wurden. Dazu gehören auch Eheschließungen im Ausland, sofern diese am deutschen Wohnsitzstandesamt nachbeurkundet wurden. Ebenfalls werden Eheschließungen von Personen einbezogen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben.

Die Scheidungsstatistik ist eine Vollerhebung mit Auskunftspflicht. Die Angaben werden in den Geschäftsstellen der Familiengerichte auf Grundlage der Gerichtsakten gemacht. Die Datengewinnung erfolgt in der Regel elektronisch (aus Automationsprogrammen in den Geschäftsstellen der Familiengerichte).

Ehelösungen durch Tod werden in der Statistik der Sterbefälle nachgewiesen. Die Addition mit den hier dargestellten gerichtlichen Ehelösungen ergibt die Gesamtzahl der Ehelösungen. In der vorliegenden Analyse werden ausschließlich die Scheidungen untersucht.

Die vorliegende Analyse verfolgt einen kohortenorientierten Ansatz. Eine Kohorte ist durch einen gemeinsamen Start- oder Endzeitpunkt gekennzeichnet, hier das Jahr der Scheidung (Scheidungskohorte, z. B. alle Ehelösungen im Jahr 2019) oder das Jahr der Eheschließung (Ehekohorte, z. B. alle 1999 geschlossenen Ehen).

Verschiedene Ehekohorten können so z. B. hinsichtlich der persönlichen Merkmale von den Heiratenden bei Eheschließung untersucht werden (z. B. Alter, vorheriger Familienstand etc.). Untersucht man die Ehekohorten hinsichtlich der Ehedauer, kann allerdings nur eine Momentaufnahme abgebildet werden: Beispielsweise wurde ein Teil der Ehen aus der Ehekohorte 1999 im Jahr 2019 bereits geschieden, der übrige Teil dieser Kohorte kann 2019 eine Ehedauer von maximal 20 Jahren vorweisen, von dem ein Teil in Zukunft geschieden werden könnte.

Da der Blick in die Zukunft nicht möglich ist, bietet es sich an, die Scheidungskohorten als Analyseeinheit zu wählen, da der Betrachtungszeitraum mit der Scheidung abgeschlossen ist. Die Scheidungskohorte wird z. B. genutzt, um die Zahl der Scheidungen nach Dauer der Ehe zu analysieren (Alterseffekt). Der Vergleich zu anderen Kohorten bietet die Möglichkeit, Unterschiede und Gemeinsamkeiten verschiedener Scheidungsjahrgänge über die Dauer der Ehe aufzuzeigen (Kohorteneffekt). Darüber hinaus kann auch der Erhebungszeitpunkt Unterschiede generieren (Periodenunterschied). Als wesentliche Unterschiede nach Erhebungszeitpunkt, d. h. unabhängig von Ehedauer und Jahrgang der Eheschließung, ist z. B. die seit 2018 gesetzlich legitimierte gleichgeschlechtliche Ehe zu nennen.1)

Nur durch den Vergleich mehrerer Kohorten sind systematische Unterschiede zwischen den Kohorten zu erfassen (Wagner 2001, Seite 5). Der vorliegenden Analyse liegt allerdings keine Schätzung einzelner Effekte in Form einer Regression zugrunde. Die methodischen Schwierigkeiten zur Schätzung der Effekte einer Kohortenanalyse sowie die sinnvolle Interpretation der Effekte und Effektgrößen sind in der Fachliteratur hinreichend benannt.

Neben der getrennten Untersuchung von Ehe- und Scheidungskohorten werden die Ergebnisse der Eheschließungen und -scheidungen auch gemeinsam betrachtet und analysiert, um sich der Frage „Jede wievielte Ehe wird geschieden?“ anzunähern (siehe dazu Abschnitt Knapp drei von zehn seit 1985 geschlossenen Ehen sind inzwischen geschieden). Die Eingrenzung des Analysezeitraums ist eine notwendige Bedingung für die Berechnungen. So werden bei der Untersuchung der Ehekohorten nur die Ehepaare betrachtet, welche im Jahr 1985 oder später die Ehe geschlossen haben. Zur Untersuchung der Scheidungskohorten werden nur die Ehelösungen ab dem Jahr 1985 in die Analyse aufgenommen.

Zusätzlich werden anhand des Merkmals Dauer der Ehe in Jahren2) die Datensätze so gefiltert, dass nur diejenigen geschiedenen Ehen Berücksichtigung finden, deren Eheschließungsjahr im Betrachtungszeitraum liegt. Die ermittelte Kennzahl, der Anteil der geschiedenen Ehen an den geschlossenen Ehen im selben Zeitraum, bemisst einen Ist-Zustand. Schätzungen zu zukünftigen Scheidungen bereits bestehender Ehen werden nicht gemacht. So kann untersucht werden, wie viele Ehen im Betrachtungszeitraum 1985 bis 2019 in NRW geschlossen und wie viele im selben Zeitraum geschieden wurden, deren Eheschließung zwischen 1985 und 2019 lag.

Die folgende Abbildung verdeutlicht die Datenlage. Der blaue Kasten zeigt den Momentausschnitt des aktuellen Datenbestands: Er beinhaltet alle Ehen, die zwischen 1985 und 2019 geschlossen wurden sowie die Zahl der daraus resultierenden Scheidungen zwischen 1985 und 2019, bei denen die Eheschließung nicht vor 1985 stattgefunden hat3).

 Grafik Ehe- und Scheidungskohorten

1) Seit dem 01.10.2017 haben gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland das Recht auf Eheschließung. Durch diese Neuerung wird die Grundgesamtheit um den Personenkreis der gleichgeschlechtlichen Paare erweitert. Da die Änderung erst zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten ist, wird für diese Untersuchung angenommen, dass der Effekt zu vernachlässigen ist. Für die Auswahl des Untersuchungszeitraums waren neben der Datenverfügbarkeit auch das Vermeiden von methodischen Brüchen und systematischen Periodenunterschieden wie die Eherechtsreform vom 01.07.1971, welche mit einem einmaligen Einbruch der Zahl der Scheidungen im Jahr 1978 einherging, ausschlaggebend.
2) Die Dauer der Ehe (Ehedauer) bemisst sich statisch aus der Differenz des Jahres der Eheschließung und dem Jahr der rechtskräftigen Ehelösung. In der Regel geht diesem ein einjähriges Trennungsjahr voraus.
3) Für den Messzeitraum 1985 bis 2019 wird die Zahl der Scheidungen aus der Summe der Scheidungen in diesem Zeitraum gebildet, deren Eheschließung laut Ehedauer nicht vor 1985 liegen kann: Zum Beispiel die Zahl der Scheidungen des Scheidungsjahrgangs 1985 mit einer Dauer von null Jahren + die Zahl der Scheidungen im Jahr 1986 mit einer Dauer von einem Jahr oder geringer usw.

Im Rahmen der vorgestellten kohortenorientierten Untersuchung bleiben die folgenden Sachverhalte unberücksichtigt und können aufgrund von methodischen Grenzen nicht umfassend Berücksichtigung finden:

  • Mit der Methode der Kohortenanalyse ist es grundsätzlich nicht möglich, gleichzeitig Alters-, Perioden- und Kohorteneffekte zu schätzen.
  • Da keine Paneldaten vorliegen, wird für die Analyse angenommen, dass Ehepaare weiterhin existieren, welche nicht in der Statistik der gerichtlichen Ehelösungen erfasst sind. Fortzug oder Tod bleiben somit unberücksichtigt.
  • Veränderungen der Eheschließungen werden nur indirekt abgebildet. Grundsätzliche Veränderungen in der Bereitschaft zur Eheschließung, beim Alter oder Familienstand vor der Eheschließung können nicht abgebildet werden.