Im Jahr 2020 wurden in Nordrhein-Westfalen 3,8 Prozent weniger landwirtschaftliche Grundstücke verkauft als 2019
Düsseldorf (IT.NRW). 2020 wurden in Nordrhein-Westfalen 2 109 landwirtschaftliche Grundstücke mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von 2 963 Hektar verkauft. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war damit sowohl die Zahl der Veräußerungsfälle (−3,8 Prozent) als auch die veräußerte Fläche (−1,7 Prozent) niedriger als 2019 (damals 2 192 Grundstücke mit zusammen 3 013vHektar).
Die Kaufsumme lag bei 176,2 Millionen Euro und war damit um 8,4 Prozent höher als ein Jahr zuvor (2019: 162,5 Millionen Euro). Rein rechnerisch ergibt sich für das Jahr 2020 ein durchschnittlicher Kaufwert von 59 470 Euro je Hektar bzw. 5,95 Euro je Quadratmeter landwirtschaftlich genutzter Fläche. Das waren 5 522 Euro bzw. 10,2 Prozent mehr als 2019 (damals: 53 948 Euro je Hektar bzw. 5,39 Euro je Quadratmeter).
Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Flächen*) in NRW im Jahr 2020 | ||||
---|---|---|---|---|
Regierungsbezirk | veräußerte … | Kaufwert | ||
Grundstücke | Fläche in Hektar |
in Millionen Euro |
in Euro je Hektar |
|
Düsseldorf | 314 | 546 | 45,3 | 82 949 |
Köln | 785 | 1.050 | 51,2 | 48 789 |
Münster | 245 | 485 | 43,4 | 89 480 |
Detmold | 404 | 595 | 26,8 | 45 112 |
Arnsberg | 361 | 287 | 9,5 | 32 961 |
Nordrhein-Westfalen | 2 109 | 2 963 | 176,2 | 59.470 |
*) ohne Gebäude und ohne Inventar |
Den höchsten Rückgang der Zahl der Veräußerungen gegenüber 2019 ermittelten die Statistiker für den Regierungsbezirk Arnsberg (−18,0 Prozent) – den höchsten Anstieg für den Regierungsbezirk Münster (+15,0 Prozent). Die höchsten durchschnittlichen Kaufwerte wurden mit 89 480 Euro je Hektar im Regierungsbezirk Münster −die niedrigsten im Regierungsbezirk Arnsberg mit 32 961 Euro je Hektar registriert.
Die vorliegende Statistik erfasst alle Verkäufe von landwirtschaftlich genutzten Flächen (ab 0,1 Hektar), von denen angenommen werden kann, dass sie in absehbarer Zeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. (IT.NRW)
(299 / 21) Düsseldorf, den 3. August 2021
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