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Im Jahr 2021 wurden in NRW 40,2 Prozent mehr Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen bearbeitet als 2017

Zwei Hände schützen einen Kreis aus Spielsteinen
Dienstag, 2. August 2022

Im Jahr 2021 wurden in NRW 40,2 Prozent mehr Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen bearbeitet als 2017

In 13 874 Verfahren wurde 2021 eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren 30,4 Prozent mehr als im Jahr 2017.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2021 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 55 363 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 1,9 Prozent mehr als im Jahr 2020 (54 347) und 40,2 Prozent mehr als im Jahr 2017 (39 478). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde im Jahr 2021 in rund einem Viertel der Verfahren eine akute (7 411) bzw. eine latente (6 463) Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. Bei letzterer konnte die Frage, ob gegenwärtig eine Gefahr besteht, nicht eindeutig beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung jedoch nicht ausgeschlossen werden. In 34,3 Prozent der Fälle (18 994) wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung, jedoch ein Hilfebedarf festgestellt. Den größten Anteil machten mit 40,6 Prozent die Verdachtsfälle aus, bei denen weder eine Kindeswohlgefährdung noch ein Hilfebedarf bestanden (22 495).

Die Zahl der Verfahren, in denen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, war 2021 um 2,1 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor (2020: 14 170). Im Fünfjahresvergleich war hier aber ein Anstieg von 30,4 Prozent zu verzeichnen (2017: 10 636). Die häufigsten Gründe für die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung waren Anzeichen für Vernachlässigung (7 461) sowie Anzeichen psychischer (4 832) und körperlicher Misshandlung (4 164). In 906 Fällen wurde eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung wegen Anzeichen sexueller Gewalt festgestellt. Die Zahl dieser Verfahren war um 1,7 Prozent niedriger als 2020, sie war aber um 81,2 Prozent höher als im Jahr 2017.

Verfahren*) mit dem Ergebnis einer akuten oder latenten Kindeswohlgefährdung in Nordrhein-Werstfalen
Anzeichen für … 2017 2020 2021
Zahl Verfahren Veränderung ggü.
2017 2020
Vernachlässigung 6 181 7 609 7 461 +20,7% −1,9 %
körperliche Misshandlung 3 051 4 334 4 164 +36,5% −3,9 %
psychische Misshandlung 2 982 4 839 4 832 +62,0% −0,1 %
sexuelle Gewalt 500 922 906 +81,2% −1,7 %
*) Mehrfachnennungen möglich

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass bei der Angabe der Art der Kindeswohlgefährdung Mehrfachnennungen möglich sind. (IT.NRW)

(331 / 22) Düsseldorf, den 2. August 2022