Landesbetrieb IT.NRW
Statistik und IT-Dienstleistungen  

Überwachungsstelle für Barrierefreiheit NRW

Ein blinder Mann nutzt einen Computer

Wir überwachen und beraten öffentliche Stellen zur Barrierefreiheit der Webseiten und mobilen Apps.

Mit der Umsetzung der Richtlinie EU 2016/2102 und den beiden Durchführungsbeschlüssen EU 2018/1523 und EU 2018/1524 wurden in den EU-Mitgliedsstaaten die Einrichtung von Überwachungsstellen für Barrierefreiheit verpflichtend. Durch das föderale System der Bundesrepublik Deutschland haben wir insgesamt 17 Überwachungsstellen (16 Überwachungsstellen der Bundesländer sowie eine Überwachungsstelle beim Bund).

Die Richtlinie EU 2016/2102 ist im Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) und der barrierefreien Informationstechnik Verordnung NRW BITV NRW umgesetzt worden. Aufgrund dieser Umsetzung hat das federführende Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) die Aufgabe der Überwachungsstelle NRW an IT.NRW und hier an das Kompetenzzentrum barrierefreie IT (KBIT) übergeben.

Aufgaben

Zu den Aufgaben der Überwachungsstelle gehört das Überwachen und Beraten (Testen auf Barrierefreiheit) der Webseiten und mobilen Apps der öffentlichen Stellen. Zu den öffentlichen Stellen gehören sowohl die Landesverwaltung als auch die Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Die Überwachung findet jährlich statt. Aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte in NRW ist die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit NRW die erste Überwachungsstelle in der Bundesrepublik Deutschland, die einen Teil der Tests automatisiert hat, um so den Anforderungen an die Barrierefreiheit und auch dem hohen Testaufwand (ca. 500 Test/Jahr) gerecht zu werden.

Des Weiteren wurde die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet. Der Ombudsstelle können etwaige Barrieren gemeldet werden. Es kann auch per Antrag ein Ombudsverfahren angestrebt werden. Sollte in einem Ombudsverfahren eine technische Expertise benötigt werden, so wird die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit NRW damit beauftragt, diese zu erstellen und unterstützt somit die Ombudsstelle in technischen Fragestellungen.