Landesbetrieb IT.NRW
Statistik und IT-Dienstleistungen  

Inklusionsquote im Schuljahr 2021/22 an allgemeinbildenden Schulen in NRW bei 44,7 Prozent

Grundschülerinnen und -schüler im Unterricht
Dienstag, 27. September 2022

Inklusionsquote im Schuljahr 2021/22 an allgemeinbildenden Schulen in NRW bei 44,7 Prozent

64 515 Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden an allgemeinen Schulen in NRW unterrichtet.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Schuljahr 2021/22 hatten 7,7 Prozent der rund 1,9 Millionen Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen in NRW (ohne Freie Waldorfschule und Weiterbildungskolleg) einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stieg ihre Zahl gegenüber dem Schuljahr 2020/21 um 2,4 Prozent auf 144 280.

Von den 144 280 Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden 79 765 an Förderschulen unterrichtet (+2,1 Prozent gegenüber dem Schuljahr 2020/21). Die übrigen 64 515 besuchten eine allgemeine Schule (d. h. keine Förderschule, +2,7 Prozent). Die Inklusionsquote gibt den Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf wieder, die eine allgemeine Schule besuchen. Sie lag damit bei 44,7 Prozent. Sie ist im Vergleich zum Schuljahr 2020/21 um 0,1 Prozentpunkte gestiegen. Im Zehnjahresvergleich zeigt sich ein Plus von 20,1 Prozentpunkten. Die Weiterbildungskollegs, die Freien Waldorfschulen und der Förderschwerpunkt „Schule für Kranke” werden bei der Berechnung der Inklusionsquote nicht berücksichtigt.

Von den 64 515 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im Schuljahr 2021/22 an allgemeinen Schulen unterrichtet wurden, besuchten mit 34,3 Prozent die meisten Gesamtschulen; 31,3 Prozent nahmen am Unterricht der Grundschulen teil. Während an Realschulen 13,2 Prozent dieser Schülerinnen und Schüler unterrichtet wurden, waren es an Gymnasien 3,7 Prozent.

Die online verfügbare Themenseite Schulen in Nordrhein-Westfalen liefert weitere Informationen zur Schullandschaft in NRW, darunter befinden sich auch neue Grafiken zur Inklusionsquote, Zuwanderungsgeschichte und zu den Absolventinnen und Absolventen beruflicher Schulen.

Wie das Statistische Landesamt mitteilt, berechnet sich die Inklusionsquote aus der Summe aller Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen dividiert durch die Summe aller Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulformen (allgemeine Schulen und Förderschulen). Die Weiterbildungskollegs, die Freien Waldorfschulen und der Förderschwerpunkt „Schule für Kranke” wurden hier nicht berücksichtigt. (IT.NRW)

(400 / 22) Düsseldorf, den 27. September 2022