
Jede(r) dritte in NRW lebende türkische Staatsangehörige lebt schon seit über 40 Jahren in Deutschland
Düsseldorf (IT.NRW). Vor 60 Jahren – am 30. Oktober 1961 – wurde das Anwerbeabkommen zwischen Deutschland und der Türkei geschlossen. Bis zum Ende der Anwerbung im Jahr 1973 ist die Türkei zum wichtigsten Anwerbeland geworden. Aus diesem Anlass veröffentlicht Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt eine Themenstrecke zur türkischen Bevölkerung in NRW.
Mehr als ein Drittel (36,8 Prozent) der 487 470 in Nordrhein-Westfalen lebenden türkischen Staatsangehörigen lebte 2020 bereits 40 oder mehr Jahre in Deutschland. Weitere 19,2 Prozent waren zwischen 30 und 40 Jahren und 25,1 Prozent zwischen 20 und 30 Jahren in Deutschland. 4,9 Prozent der türkischen Staatsangehörigen waren seit weniger als vier Jahren in Deutschland. Bei allen in NRW lebenden Ausländer(inne)n zeigt sich dagegen ein anderes Bild: Mehr als die Hälfte von ihnen lebte seit weniger als zehn Jahren und etwa jede(r) siebte seit mehr als 40 Jahren in Deutschland.

Ausländische Bevölkerung am 31.12.2020 nach der Aufenthaltsdauer in NRW |
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Aufenthaltsdauer in Jahren | Ausländer | darunter mit türkischer Staatsangehörigkeit |
in % | ||
unter 4 | 20,5 | 4,9 |
4 bis 9 | 30,5 | 4,2 |
10 bis 19 | 12,9 | 9,8 |
20 bis 29 | 13,7 | 25,1 |
30 bis 39 | 7,9 | 19,2 |
40 oder mehr | 14,4 | 36,8 |
29,2 Prozent der im Jahr 2020 in Nordrhein-Westfalen lebenden türkischen Staatsangehörigen sind in Deutschland geboren – sie gehörten also der sog. zweiten Generation an. Wie die Statistiker weiter mitteilen, war dieser Anteil höher als der der ausländischen Bevölkerung insgesamt (16,3 Prozent). Von den türkischen Männern waren 30,9 Prozent - von den Frauen 27,5 Prozent in Deutschland geboren.
Die genannten Daten stammen aus dem Ausländerzentralregister. Die Aufenthaltsdauer ergibt sich ohne Berücksichtigung von Unterbrechungen als Differenz zwischen Berichtsdatum und Datum der Ersteinreise nach Deutschland beziehungsweise der Geburt in Deutschland. (IT.NRW)
(403 / 21) Düsseldorf, den 15. Oktober 2021
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