Landesbetrieb IT.NRW
IT-Dienstleister und Statistik
Dienstag, 23. Juni 2026

Korrektur: NRW-Kommunen: Gewerbesteueraufkommen 2025 stagniert

  • Einzahlungen aus der Gewerbesteuer lagen bei rund 17 Milliarden Euro – umgerechnet 943 Euro pro Kopf
  • Düsseldorf mit 2.346r Euro je Einwohner/-in auf Platz 1 der kreisfreien Städte
  • Monheim am Rhein unter den kreisangehörigen Gemeinden mit 4.378r Euro pro Kopf an der Spitze
Steuern
Kommunen
Gewerbesteuer

Aufgrund eines Berechnungsfehlers wurden die Pro-Kopf-Einzahlungen der Gewerbesteuer für die Gemeinden im Text und in der Karte korrigiert.
Das Gewerbesteueraufkommen insgesamt ist nicht betroffen.

Düsseldorf (IT.NRW). Gewerbetreibende haben an die NRW-Kommunen im Jahr 2025 rund 16,994 Milliarden Euro Gewerbesteuer gezahlt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 0,3 % mehr als im Jahr zuvor. 2024 hatte das Gewerbesteueraufkommen bei 16,942 Milliarden Euro gelegen.

Gewerbesteueraufkommen der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen

In den Jahren zuvor war ein ansteigender Trend der Gewerbesteuereinzahlungen in NRW erkennbar. Er wurde im Jahr 2020 durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie unterbrochen. Die nordrhein-westfälischen Kommunen erhielten im Jahr 2020 auf der Grundlage des Gewerbesteuerausgleichsgesetzes Nordrhein-Westfalen Kompensationsmittel in Höhe von 2,72 Milliarden Euro.

Gewerbesteueraufkommen 2025 bei 943 Euro pro Kopf

Bezogen auf die Gesamtbevölkerung Nordrhein-Westfalens lag das kommunale Gewerbesteueraufkommen in NRW im Jahr 2025 bei 943 Euro je Einwohner/-in. Die kreisfreien Städte mit den höchsten Pro-Kopf-Einzahlungen waren Düsseldorf (2.346r Euro), Köln (1.524 Euro) und Münster (1.254r Euro). Die niedrigsten Einzahlungen hatten Herne (376r Euro), Bottrop (545 Euro) und Solingen (591r Euro).

Gewerbesteueraufkommen der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen 2025

Von den 373 kreisangehörigen Gemeinden hatten Monheim am Rhein im Kreis Mettmann (4.378r Euro), Erndtebrück im Kreis Siegen-Wittgenstein (4.205r Euro) und Legden im Kreis Borken (2.896r Euro) die höchsten Pro-Kopf-Einzahlungen aus der Gewerbesteuer. Die niedrigsten Einzahlungen je Einwohner/-in wurden in Schieder-Schwalenberg im Kreis Lippe mit 232r Euro ermittelt. Es folgten Ruppichteroth im Rhein-Sieg-Kreis mit 240r Euro und Odenthal im Rheinisch-Bergischen-Kreis mit 268r Euro je Einwohner/-in.

NRW-Kommunen zahlten rund 1,3 Milliarden Euro an Bund und Länder

Über die Gewerbesteuerumlage fließt Bund und Ländern ein festgelegter Anteil am Gewerbesteueraufkommen der Kommunen zu. Dieser betrug in den Jahren 2024 und 2025 jeweils rund 1,3 Milliarden Euro.

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, für die die Kommunen das Hebesatzrecht haben. Laut Gewerbesteuergesetz muss mindestens ein Hebesatz von 200 % festgesetzt werden.

Hinweise zur Statistik

Die Ergebnisse entstammen der Statistik der jährlichen kommunalen Rechnungsergebnisse (2015-2024) und der vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik (2025). Die Daten der Kassenstatistik zeigen den aktuellen Trend der Haushaltssituation der Gemeinden und Gemeindeverbände zum Zeitpunkt der Datenlieferung durch die Kommunen unmittelbar nach Abschluss eines Quartals auf und können im Hinblick auf die Rechnungsergebnisse als vorläufig angesehen werden. Die jährlichen Rechnungsergebnisse werden zu einem späteren Zeitpunkt erhoben, nachdem die kommunalen Ein- und Auszahlungen in der kommunalen Finanzsoftware detaillierter zugeordnet werden konnten. Die Ein- und Auszahlungen in den Jahresrechnungsergebnissen haben dadurch i. d. R. eine höhere Genauigkeit. Nach Bereitstellung der Jahresrechnungsergebnisse werden die Daten der Kassenstatistik in der Landesdatenbank NRW nicht mehr aktualisiert. 

Aufgrund eines Cyberangriffs bei einem kommunalen IT-Dienstleister in Südwestfalen Ende 2023 lagen für einzelne Gemeinden auch im Jahr 2024 keine bzw. unvollständige Meldungen vor. Weitere Informationen.

Über IT.NRW

Der Landesbetrieb IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten die Digitalisierung der Landesverwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. (IT.NRW)

(177 / 26) Düsseldorf, den 23. Juni 2026

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