Landesbetrieb IT.NRW
Statistik und IT-Dienstleistungen
Mittwoch, 12. November 2025

Kosten der NRW-Krankenhäuser für die stationäre Versorgung waren 2024 um 7,7 % höher als ein Jahr zuvor

  • 30,2 Milliarden Euro Kosten für die stationäre Versorgung in 2024.
  • Durchschnittliche Kosten von 7.082 Euro je Behandlungsfall.
  • 62 % der Gesamtkosten entfallen auf Personalkosten.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2024 summierten sich die Kosten der 316 nordrhein-westfälischen Krankenhäuser für die stationäre Krankenhausversorgung auf rund 30,2 Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 7,7 % mehr als ein Jahr zuvor. Zusammen mit den Kosten für nichtstationäre Leistungen ergaben sich für die Krankenhausversorgung Kosten in Höhe von rund 35,6 Milliarden Euro; das waren 7,0 % mehr als 2023. Die Zahl der vollstationären Behandlungsfälle ist im selben Zeitraum um 1,8 % gestiegen.

Die Kosten je Behandlungsfall erneut gestiegen

Die Pro-Kopf-Kosten waren 2024 um 391 Euro bzw. 5,8 % höher als ein Jahr zuvor: Umgerechnet auf alle rund 4,3 Millionen vollstationär versorgten Patientinnen und Patienten lagen die durchschnittlichen Kosten bei 7.082 Euro je Behandlungsfall. Bei 29,3 Millionen vollstationären Berechnungs- bzw. Belegungstagen im Jahr 2024 ergaben sich für einen Krankenhaustag durchschnittliche Kosten in Höhe von 1.029 Euro. Damit kostete ein Belegungstag im Schnitt 72 Euro bzw. 7,5 % mehr als im Jahr 2023.

Kosten der Krankenhausversorgung in Nordrhein-Westfalen

Knapp zwei Drittel der Gesamtkosten entfielen auf das Personal, mehr als ein Drittel waren Sachkosten

Die Personalkosten der NRW-Krankenhäuser hatten mit 22,1 Milliarden Euro im Jahr 2024, wie auch in den Jahren zuvor, einen Anteil von nahezu zwei Dritteln (62,0 %) an den Gesamtkosten. Mit 36,4 % machten Sachkosten gut ein Drittel der Gesamtkosten aus. Die restlichen 1,6 % entfielen auf Kosten für Ausbildungsstätten, Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie Steuern.

Methodische Hinweise

Die Statistik zum Kostennachweis der Krankenhäuser erhebt jährlich die angefallenen Kosten der Krankenhäuser differenziert nach den einzelnen Kostenarten. Es wurden die 316 nach § 108 SGB V zugelassenen, nordrhein-westfälischen Krankenhäuser ausgewertet, die im gemäß § 293 Abs. 6 SGB V geführten Standortverzeichnis enthalten und berechtigt sind, Leistungen für die gesetzlichen Krankenkassen zu erbringen. Gegenüber Berichtsjahr 2023 wurden 5 private Kliniken (mit etwa 150 Betten) aus dem Datenbestand gestrichen, die diesem Kriterium nicht entsprochen haben.

Über IT.NRW

Der Landesbetrieb IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten die Digitalisierung der Landesverwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. (IT.NRW)

(327 / 25) Düsseldorf, den 12. November 2025

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