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Modellrechnung: Ende 2023 hatten die NRW-Kommunen 86,3 Milliarden Euro Schulden

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Mittwoch, 27. November 2024

Modellrechnung: Ende 2023 hatten die NRW-Kommunen 86,3 Milliarden Euro Schulden

Im Durchschnitt entfielen auf jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner 4 752 Euro an Schulden. Dieser Wert liegt über dem Bundesdurchschnitt von 4 133 Euro.

Düsseldorf (IT.NRW). Nach den Ergebnissen einer Modellrechnung waren die nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Beteiligungen zum Jahresende 2023 beim nicht-öffentlichen Bereich mit 86,3 Milliarden Euro verschuldet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ergibt sich daraus eine Verschuldung von 4 752 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner des Landes. Zum Vergleich: Bundesweit lag die kommunale Verschuldung bei 4 133 Euro pro Kopf. Die Modellrechnung ermöglicht einen von kommunalen Ausgliederungsentscheidungen unabhängigen Vergleich, da auch die Schulden ausgegliederter Einheiten berücksichtigt werden.

Hauptteil der kommunalen Schulden entfiel auf die Kernhaushalte

47,7 Milliarden Euro und damit der Hauptteil der Schulden (55,3 Prozent) entfiel auf die Kernhaushalte. Mehr als jeder dritte geschuldete Euro (29,3 Milliarden Euro; 33,9 Prozent) betraf sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen. Hierbei handelt es sich um Marktproduzenten, die ihre Kosten überwiegend mit eigenen Umsätzen decken (z. B. Ver- und Entsorgungsunternehmen). Die Extrahaushalte trugen mit 9,3 Milliarden Euro (10,7 Prozent) zur Verschuldung bei. Hierzu zählen alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) dem Sektor Staat zuzurechnen sind (z. B. Bäderbetriebe und Kulturbetriebe).

Integrierte kommunale Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich in Nordrhein-Westfalen am 31.12.2023

Kreisfreie Städte: Höchste Pro-Kopf-Verschuldung in Mülheim a. d. Ruhr; niedrigste in Hamm

Bei Betrachtung der integrierten kommunalen Schulden insgesamt hatte Mülheim a. d. Ruhr nach der Modellrechnung Ende 2023 mit 10 682 Euro die höchste Pro-Kopf-Verschuldung aller kreisfreien Städte NRWs; Oberhausen (10 101 Euro) und Remscheid (8 523 Euro) folgten auf den Plätzen zwei und drei. Die niedrigsten Schulden je Kopf wiesen bei den kreisfreien Städten Hamm (3 196 Euro), Düsseldorf (3 266 Euro) und Bottrop (3 478 Euro) auf.

Kreise: Höchste Pro-Kopf-Verschuldung im Kreis Herford; niedrigste im Kreis Olpe

Bei einem Vergleich der Kreise hatten Ende 2023 der Kreis Herford (5 135 Euro), die Städteregion Aachen (5 047 Euro) und der Rhein-Sieg-Kreis (5 031 Euro) die höchste Pro-Kopf-Verschuldung. Die niedrigsten Schulden je Einwohnerin bzw. Einwohner auf Kreisebene wiesen die Kreise Olpe (1 025 Euro), Coesfeld (1 230 Euro) und Heinsberg (1 448 Euro) auf. Hierbei wurden die Schulden der kreisangehörigen Gemeinden und der Kreisverwaltungen in Summe betrachtet.

Detaillierte Ergebnisse deutschlandweit auf Gemeindeebene und methodische Erläuterungen enthält der als Bund-Länder-Veröffentlichung erscheinende Tabellenband „Integrierte Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände” für 2023. Dieser steht im gemeinsamen Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Download zur Verfügung. Eckwerte zur Modellrechnung für NRW sind in unserem Statistikangebot verfügbar.

Erweiterte Definition kommunaler Schulden für die Modellrechnung

Bei der Berechnung wurde eine erweiterte Definition kommunaler Schulden zugrunde gelegt: Berücksichtigung fanden die Schulden der kommunalen Kernhaushalte und anteilmäßig die Schulden der öffentlichen Unternehmen, an denen die Gemeinden mittelbar oder unmittelbar beteiligt sind. Das können sowohl Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform sein (Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten öffentlichen Rechts) als auch öffentliche Unternehmen in privater Rechtsform. Es wurden nur solche Unternehmen in privater Rechtsform berücksichtigt, an denen die öffentliche Hand zu mehr als 50 Prozent beteiligt ist.

Der auf Basis der Beteiligungsverhältnisse errechnete aggregierte kommunale Schuldenstand ist nicht vergleichbar mit den im Juli 2024 veröffentlichten Ergebnissen zu den kommunalen Schulden für Ende 2023. Diese beziehen sich ausschließlich auf die kommunalen Kernhaushalte und Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform.

Es werden ausschließlich die Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich (Kreditinstitute, sonstiger inländischer und ausländischer Bereich) in die Berechnung einbezogen. Schulden von nicht-mehrheitlich öffentlich bestimmten Einheiten beziehungsweise von Einheiten mit Sitz im Ausland werden statistisch nicht erhoben und gehen daher nicht in die Modellrechnung ein.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass im Jahr 2023 für eine Reihe von Gemeinden, Kreisverwaltungen und kommunalen Unternehmen aufgrund von technischen Problemen infolge eines Cyberangriffs bei einem kommunalen IT-Dienstleister in Südwestfalen keine Meldungen vorlagen. Bei den betroffenen Berichtseinheiten wurden entweder die Schulden der vierteljährlichen Schuldenstatistik oder die des Vorjahres imputiert. Weitere Informationen. (IT.NRW)

(366 / 24) Düsseldorf, den 27. November 2024

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