NRW: 2016 wurden überdurchschnittliche Verdienste im Gesundheitswesen erzielt
Im nordrhein-westfälischen Gesundheitswesen erzielten Vollzeitbeschäftigte im Jahr 2016 einen durchschnittlichen Bruttojahresverdienst von 54 810 Euro.
Düsseldorf (IT.NRW). Im nordrhein-westfälischen Gesundheitswesen erzielten Vollzeitbeschäftigte im Jahr 2016 einen durchschnittlichen Bruttojahresverdienst von 54 810 Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes anlässlich der vom 4. bis 7. Oktober 2017 in Düsseldorf stattfindenden Messe „REHACARE International” mitteilt, lagen damit die Verdienste in Krankenhäusern sowie Arzt- und Zahnarztpraxen um 10,8 Prozent über dem Durchschnittswert des Dienstleistungsbereiches (49 462 Euro) und um 9,1 Prozent über dem der Gesamtwirtschaft (50 246 Euro).
Durchschnittliche Bruttojahresverdienste1) in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016 | |||
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Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) | Vollzeitbeschäftigte | Teilzeitbeschäftigte | geringfügig Beschäftigte |
1) laufende Bezüge inkl. Sonderzahlungen | |||
Gesundheits- und Sozialwesen | 50 276 € | 25 014 € | 4 331 € |
Gesundheitswesen | 54 810 € | 27 956 € | 4 181 € |
Heime | 44 115 € | 23 085 € | 4 593 € |
Sozialwesen | 42 290 € | 22 835 € | 4 253 € |
Dienstleistungen | 49 462 € | 24 096 € | 3 961 € |
Gesamtwirtschaft | 50 246 € | 24 382 € | 3 995 € |
Auch im Vergleich zu den beiden anderen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens verzeichneten Beschäftigte des Gesundheitswesens in Nordrhein-Westfalen höhere Einkommen: Vollzeitbeschäftigte, die Kinder, Kranke, Pflegebedürftige oder ältere Menschen in Heimen betreuen, erzielten 2016 ein Durchschnittseinkommen von 44 115 Euro pro Jahr; im Sozialwesen waren es 42 290 Euro und damit nahezu ein Viertel (22,8 Prozent) weniger als im Gesundheitswesen. Teilzeitbeschäftige im Gesundheitswesen verdienten mit 27 956 Euro im Schnitt mehr als ihre Kolleginnen und Kollegen in Heimen oder im Sozialwesen. Geringfügig Beschäftigte im Gesundheitswesen erzielten hingegen mit jährlich 4 181 Euro niedrigere Einkommen als ihre geringfügig beschäftigten Kollegen in Heimen oder im Sozialwesen. (IT.NRW)
(281 / 17) Düsseldorf, den 02. Oktober 2017