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NRW: 2020 verzeichneten Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter 62 Prozent weniger Umsatz als 2019

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Mittwoch, 30. März 2022

NRW: 2020 verzeichneten Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstalter 62 Prozent weniger Umsatz als 2019

In den nordrhein-westfälischen Wirtschaftsbereichen Mobilität, Beherbergung und Gastronomie mussten 2020 überdurchschnittliche Umsatzrückgänge im Vergleich zu 2019 hingenommen werden.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2020 wurden in NRW in den Wirtschaftsbereichen Mobilität, Beherbergung und Gastronomie überdurchschnittliche Umsatzrückgänge gegenüber dem Jahr 2019 verzeichnet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand einer Sonderauswertung des statistischen Unternehmensregisters mitteilt, verbuchten Messe-, Ausstellungs- und Kongressveranstaltungsunternehmen 2020 mit knapp 716 Millionen Euro 62 Prozent weniger Umsatz als 2019 (−1,2 Milliarden Euro). Besonders von Umsatzeinbußen betroffen waren im ersten Pandemiejahr auch Hotels, Gasthöfe und Pensionen: Diese erzielten 2020 mit rund zwei Milliarden Euro nur knapp die Hälfte des Umsatzes von 2019 (−49 Prozent bzw. −1,9 Milliarden Euro). In der Gastronomie (Jahresumsatz 2020: 9,7 Milliarden Euro) belief sich der Rückgang auf 28 Prozent (−3,8 Milliarden Euro).

Wie das statistische Landesamt weiter mitteilt, gab es im Wirtschaftszweig „Personenbeförderung im Landverkehr” (ÖPNV, Taxen und Busverkehr, ohne Eisenbahnverkehr) 2020 mit 4,5 Milliarden Euro einen Umsatzrückgang von knapp 15 Prozent gegenüber 2019 (−782 Millionen Euro). Während die Umsatzzahlen im Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren mit 73,1 Milliarden Euro um zehn Prozent (+6,7 Milliarden Euro) höher ausfielen als 2019, war der Umsatz im Einzelhandel mit Back- und Süßwaren (2020: 885 Millionen Euro) im gleichen Zeitraum um 15 Prozent zurückgegangen (6'8722,154 Millionen Euro).

Die hier verwendeten Daten der Sonderauswertung des statistischen Unternehmensregisters wurden auf Basis eines Mikrodaten-Vergleichs der Umsätze rechtlicher Einheiten erstellt. Um eine vergleichbare Datenbasis zu erhalten, wurden die Einzeldaten des Berichtsjahres 2020 bereinigt und auf die Kleinunternehmergrenze der Vorjahre (ab 17 500 Euro Jahresumsatz) umgerechnet. (IT.NRW)

(113 / 22) Düsseldorf, den 30. März 2022