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NRW: 2022 gab es 32,3 Prozent weniger Insolvenzen als zehn Jahre zuvor

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Donnerstag, 9. März 2023

NRW: 2022 gab es 32,3 Prozent weniger Insolvenzen als zehn Jahre zuvor

Insgesamt meldeten 2022 die Amtsgerichte in NRW 25 815 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Das waren 32,2 Prozent weniger als 2012.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2022 haben die Amtsgerichte in NRW 25 815 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemeldet. Wie Information und Technik als Statistisches Landesamt mitteilt, ist die Zahl der Insolvenzen in Nordrhein-Westfalen im Zehnjahresvergleich somit um 32,3 Prozent zurückgegangen. Im Jahr 2012 waren es 38 116 Verfahren gewesen. Im Vergleich zum Vorjahr (2021: 30 011 Verfahren) gab es 14,0 Prozent weniger gemeldete Anträge. Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen (d. h. alle Forderungen, die von den Gläubigern bis zum Zeitpunkt der Datenübermittlung an das Statistische Landesamt bei den Amtsgerichten gemeldet wurden) summierte sich im Jahr 2022 auf 14,3 Milliarden Euro (2012: 18,7 Milliarden Euro).

Zahl der Unternehmensinsolvenzen seit 2012 gesunken

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist in den vergangenen zehn Jahren gesunken: Während im Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen 3 783 Anträge auf Eröffnung von Unternehmensinsolvenzverfahren an IT.NRW gemeldet wurden, waren es 2012 mit 10 548 noch fast dreimal so viele Verfahren gewesen. Im Vergleich zum Vorjahr fiel die Zahl der gemeldeten Insolvenzverfahren von Unternehmen um 4,2 Prozent niedriger aus (2021: 3 950 Verfahren). Zum Zeitpunkt der Übermittlung im Jahr 2022 waren 14 305 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einer Unternehmensinsolvenz betroffen, das waren 69,6 Prozent weniger als im Jahr 2012 (damals: 47 114 Beschäftigte). Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich im Jahr 2022 auf 3,0 Milliarden Euro und waren damit um 81,8 Prozent niedriger als im Jahr 2012 (damals: 16,7 Milliarden Euro).

Beantragte Insolvenzverfahren in Nordrhein-Westfalen

Zahl der Verbraucherinsolvenzen nähert sich dem Vorkrisenniveau von 2019 an

Die Zahl der gemeldeten Verfahren von beantragten Verbraucherinsolvenzen (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) verringerte sich gegenüber dem Jahr 2021 (damals: 20 506 Verfahren) um 16,2 Prozent auf 17 174 Verfahren. Damit nähert sich die Zahl der Verbraucherinsolvenzen wieder dem Vorkrisenniveau (2019: 15 797 Verfahren) an. Im Zehnjahresvergleich ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen um 32,0 Prozent zurückgegangen (2012: 25 238 Verfahren). Allerdings ist der Trend aufgrund der ungewöhnlichen Entwicklung in den Jahren 2020 und 2021 hier nicht so eindeutig wie bei den Unternehmensinsolvenzen. Als maßgeblichen Einflussfaktor für den zwischenzeitlichen Rückgang der Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2020 und den anschließenden Anstieg in 2021 vermutet das Statistische Landesamt die Gesetzesänderung zur Verkürzung der Restschuldbefreiung: Es erscheint wahrscheinlich, dass betroffene Schuldner ihre Insolvenzanträge im Jahr 2020 zunächst zurückgestellt und diese erst im Jahr 2021 gestellt haben.

Die voraussichtlichen Forderungen sind hier überdurchschnittlich auf 10,4 Milliarden Euro angestiegen. Das war siebenmal so viel wie zehn Jahre zuvor (2012: 1,5 Milliarden Euro). Hintergrund des Anstiegs sind hohe Forderungssummen bei einer kleineren Zahl der Verfahren.

Neben den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen gab es im Jahr 2022 noch 4 858 weitere gemeldete Insolvenzverfahren von übrigen Schuldnern mit einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW)

(71 / 23) Düsseldorf, den 9. März 2023