NRW: 2023 starben 67 Menschen an den Folgen einer HIV-Infektion – sieben Personen mehr als im Vorjahr
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2023 sind in Nordrhein-Westfalen 67 Menschen an den Folgen einer HIV-Infektion (Humanes Immundefizienz-Virus) gestorben. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Welt-AIDS-Tages am 1. Dezember 2024 mitteilt, hat sich die Zahl der HIV-bezogenen Sterbefälle damit gegenüber dem Jahr 2022 um sieben Personen bzw. 11,7 Prozent erhöht. Im Jahr 2023 waren 55 Personen und damit 82,1 Prozent der an HIV-Infektionen Gestorbenen Männer. Verglichen mit dem Jahr 2013 gab es insgesamt 43,7 Prozent bzw. 52 weniger Sterbefälle. Damals gab es noch 119 Menschen, die an den Folgen einer HIV-Infektion gestorben sind.
An den Folgen einer HIV-Infektion gestorbene Personen in Nordrhein-Westfalen | ||
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Jahr | Anzahl | durchschnittliches Sterbealter in Jahren |
2013 | 119 | 52,7 |
2014 | 121 | 53,8 |
2015 | 99 | 54,2 |
2016 | 106 | 53,6 |
2017 | 89 | 55,8 |
2018 | 80 | 54,1 |
2019 | 73 | 59,9 |
2020 | 80 | 59,1 |
2021 | 53 | 60,0 |
2022 | 60 | 56,4 |
2023 | 67 | 58,8 |
In den letzten zehn Jahren ist das durchschnittliche Sterbealter um gut sechs Jahre gestiegen
Das durchschnittliche Sterbealter aller infolge einer HIV-Infektion Gestorbenen lag 2023 bei 58,8 Jahren (Männer: 59,6; Frauen: 55,0 Jahre). Zehn Jahre zuvor hatte es mit 52,7 Jahren (Männer: 53,1 Jahre; Frauen: 50,8 Jahre) um gut sechs Jahre niedriger gelegen. Rein rechnerisch sind im Landesmittel im Jahr 2023 von jeweils einer Million Einwohner vier Personen an den Folgen der HIV-Infektion gestorben.
Methodische Hinweise
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Zuordnung der Todesursachen in der Todesursachenstatistik ausschließlich auf den Angaben der die Leichenschau durchführenden und den Tod bescheinigenden Ärztinnen und Ärzte in den ausgestellten und an das Statistische Landesamt übermittelten Todesbescheinigungen basiert. Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um eine nachweisbare Untergrenze, da eine HIV-Infektion bei der Ausstellung der Todesbescheinigung nicht immer bekannt ist. Zudem wurden im Jahr 2023 für 1,3 Prozent der Sterbefälle keine Todesbescheinigung an das Landesamt übermittelt. Diese Fälle wurden den ungenau oder nicht näher bezeichneten Todesursachen (ICD-Kapitel R00-R99) zugeordnet. Insgesamt entfielen 6,3 Prozent der Todesfälle auf diese Rubrik. Im Vergleich zum Jahr 2022 konnten mehr Todesbescheinigungen erfasst und aussagekräftigen ICD-Kapiteln zugeordnet werden (2022: 2,0 Prozent fehlende Todesbescheinigungen). (IT.NRW)
(371 / 24) Düsseldorf, den 29. November 2024
Ergebnisse für kreisfreie Städte und Kreise finden Sie in der Landesdatenbank NRW
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