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NRW: 3 312 Menschen starben im Januar 2021 an COVID-19

Blume auf einem Grabstein
Freitag, 3. Dezember 2021

NRW: 3 312 Menschen starben im Januar 2021 an COVID-19

Im Januar 2021 starben in NRW insgesamt 3 312 Menschen ursächlich an COVID-19. Weitere 572 Personen verstarben mit COVID-19 als Begleiterkrankung.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Januar 2021 starben in Nordrhein-Westfalen 3 312 Menschen an COVID-19. Bislang liegen allerdings erst für 96 Prozent aller für Januar 2021 gemeldeten Sterbefälle die vorläufigen Ergebnisse der Todesursachenstatistik für NRW vor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 16,1 Prozent aller im Januar Gestorbenen. Damit lag die Zahl der COVID-19-Toten im Januar 2021 um 6,2 Prozent unter der für den Vormonat Dezember 2020 (3 531) ermittelten Zahl. Weitere 572 Personen verstarben laut Todesbescheinigung mit COVID-19 als Begleiterkrankung; ursächlich für den Tod war hier aber eine andere Todesursache.

Häufigste Todesursache in Nordrhein-Westfalen waren auch im Januar 2021 mit 27,6 Prozent aller Gestorbenen (5 685 Personen) die Krankheiten des Kreislaufsystems. Zweithäufigste Todesursache waren Krankheiten des Atmungssystems (4 386; 21,2 Prozent; inkl. COVID-19) gefolgt von bösartigen Neubildungen (4 135; 20,1 Prozent).

Die Statistiker weisen darauf hin, dass die vorläufigen Ergebnisse für den Januar 2021 den Bearbeitungsstand zum monatlichen Stichtag abbilden, der fortlaufend vervollständigt wird. Diese orientieren sich am Berichtsmonat, dessen Ergebnisse geringfügig von den Todesfallzahlen abweichen können, die dem tatsächlichen Sterbemonat zugeordnet wurden. Die Zuordnung der Todesursachen in der vorliegenden Statistik basiert auf den Angaben der den Tod bescheinigenden Ärzte in den ausgestellten Todesbescheinigungen. In der Gruppe der COVID-19-Sterbefälle sind auch Fälle enthalten, bei denen laut der Angaben auf der Todesbescheinigung nicht klar ersichtlich war, ob das Virus durch einen Labortest nachgewiesen oder die COVID-19-Infektion lediglich auf Verdacht dort vermerkt wurde. (IT.NRW)

(471 / 21) Düsseldorf, den 3. Dezember 2021