NRW: 48 727 Verurteilte standen im Jahr 2016 unter Bewährungsaufsicht
Ende 2016 befanden sich in Nordrhein-Westfalen insgesamt 42 294 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte unter einer hauptamtlichen Bewährungsaufsicht.
Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2016 befanden sich in Nordrhein-Westfalen insgesamt 42 294 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte unter einer hauptamtlichen Bewährungsaufsicht. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das 2,8 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2015: 43 508 Personen). Die Zahl der Unterstellungen der nach Jugendstrafrecht Verurteilten mit Bewährung verringerte sich um 8,3 Prozent auf 6 433 Fälle (2015: 7 013).

- Tabellarische Daten der Grafik
Unter Bewährungsaufsicht gestellte Verurteilte in Nordrhein–Westfalen von 2007 bis 2016 | ||
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Jahr | Verurteilungen in Nordrhein–Westfalen | |
davon nach | ||
Jugendstrafrecht | allgemeinem Strafrecht | |
2007 | 48 570 | 11 381 |
2008 | 49 186 | 11 141 |
2009 | 46 767 | 10 090 |
2010 | 46 937 | 9 706 |
2011 | 46 905 | 8 963 |
2012 | 47 045 | 8 681 |
2013 | 46 410 | 8 191 |
2014 | 45 167 | 7 607 |
2015 | 43 508 | 7 013 |
2016 | 42 294 | 6 433 |
Von allen 48 727 zur Bewährung ausgesetzten Verurteilungen wurden 12 263 (25,2 Prozent) aufgrund von Diebstahls- und Unterschlagungsdelikten (§§ 242 bis 248c StGB) angeordnet. In 10 376 Fällen (21,3 Prozent) handelte es sich um „andere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte” (§§ 257 bis 305a StGB).
Eine Strafaussetzung zur Bewährung kommt in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass dem Angeklagten bereits die Verurteilung als Warnung dient und er nicht mehr straffällig wird. Die Unterstellung unter Bewährungsaufsicht geht bei Erwachsenen zumeist - bei Jugendlichen immer - mit der Strafaussetzung einher. (IT.NRW)
(134 / 17) Düsseldorf, den 24. Mai 2017