NRW: 50 521 Verurteilte standen im Jahr 2015 unter Bewährungsaufsicht
Ende 2015 befanden sich in Nordrhein-Westfalen insgesamt 43 508 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte unter einer hauptamtlichen Bewährungsaufsicht.
Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2015 befanden sich in Nordrhein-Westfalen insgesamt 43 508 nach allgemeinem Strafrecht Verurteilte unter einer hauptamtlichen Bewährungsaufsicht. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 3,7 Prozent weniger als ein Jahr zuvor (2014: 45 167 Personen). Die Zahl der Unterstellungen der nach Jugendstrafrecht Verurteilten mit Bewährung verringerte sich um 7,8 Prozent auf 7 013 Fälle (2014: 7 607).

- Tabellarische Daten der Grafik
Unter Bewährungsaufsicht gestellte Verurteilte in Nordrhein–Westfalen von 2006 bis 2015 | ||
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Jahr | Verurteilungen in Nordrhein–Westfalen | |
davon nach | ||
Jugendstrafrecht | allgemeinem Strafrecht | |
2006 | 46 379 | 10 901 |
2007 | 48 570 | 11 381 |
2008 | 49 186 | 11 141 |
2009 | 46 767 | 10 090 |
2010 | 46 937 | 9 706 |
2011 | 46 905 | 8 963 |
2012 | 47 045 | 8 681 |
2013 | 46 410 | 8 191 |
2014 | 45 167 | 7 607 |
2015 | 43 508 | 7 013 |
Von allen 50 521 zur Bewährung ausgesetzten Verurteilungen wurden 12 748 (25,2 Prozent) aufgrund von Diebstahls- und Unterschlagungsdelikten (§§ 242 bis 248c StGB) angeordnet. In 10 601 Fällen (21,0 Prozent) handelte es sich um „andere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte” (§§ 257 bis 305a StGB).
Eine Strafaussetzung zur Bewährung kommt in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass dem Angeklagten bereits die Verurteilung als Warnung dient und er nicht mehr straffällig wird. Die Unterstellung unter Bewährungsaufsicht geht bei Erwachsenen zumeist - bei Jugendlichen immer - mit der Strafaussetzung einher. (IT.NRW)
(131 / 16) Düsseldorf, den 25. Mai 2016