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NRW: 9,3 Prozent weniger Unternehmensinsolvenzen und 102,1 Prozent mehr Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2021

Drei gestapelte Aktenordner mit Unterlagen
Dienstag, 8. März 2022

NRW: 9,3 Prozent weniger Unternehmensinsolvenzen und 102,1 Prozent mehr Verbraucherinsolvenzen im Jahr 2021

30 011 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren wurden im Jahr 2021 in Nordrhein-Westfalen gestellt. Das waren 68,0 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2021 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 30 011 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 68,0 Prozent mehr als im Jahr 2020 (damals: 17 866 Verfahren).

Die Zahl der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen entwickelte sich allerdings gegenläufig: 3 950 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Das waren 9,3 Prozent weniger als im Jahr 2020 (4 353 Verfahren). Von den im Jahr 2021 beantragten Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 14 681 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Das waren 80,1 Prozent weniger als im Jahr 2020 (damals: 73 703). Die voraussichtlichen Forderungen der Unternehmensinsolvenzen waren im Jahr 2021 mit 5,82 Milliarden Euro um 26,8 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor (damals: 7,94 Milliarden Euro).

Trotz der wirtschaftlichen Krise im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lag die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen mit 3 950 unter dem Vorkrisenniveau des Jahres 2019 (2019: 5 351 Verfahren; 2020: 4 353 Verfahren). Ein Grund dafür könnte u. a. sein, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen zu Beginn des Jahres 2021 teilweise ausgesetzt war. Hinzu kommen die besonderen staatlichen Konjunkturhilfen für Unternehmen.

In den von den Maßnahmen aufgrund der Covid-19-Pandemie besonders betroffenen Wirtschaftszweigen waren die Entwicklungen unterschiedlich: So lagen die Insolvenzzahlen des Jahres 2021 im Vergleich zu den Werten der Jahre 2019 und 2020 in der Beherbergung (z. B. Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze) über dem Vorkrisenniveau. In der Gastronomie, im Einzelhandel, bei Reisebüros und bei Reiseveranstaltern und im Wirtschaftszweig „Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeit” lagen sie unter dem Niveau der Jahre 2019 und 2020.

Der Zuwachs bei den Insolvenzverfahren insgesamt ist auf die gegenüber dem Vorjahr erhöhte Zahl von Verbraucherinsolvenzen und ehemals selbstständig Tätigen mit vereinfachtem Verfahren (Schuldner ohne Forderungen aus Arbeitsverhältnissen und mit weniger als 20 Gläubigern) zurückzuführen. Dabei handelte es sich in 20 506 Fällen um Insolvenzen von Verbrauchern (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose); diese waren damit mehr als doppelt so hoch (+102,1 Prozent) wie im Jahr 2020 (damals: 10 147 Fälle). Die Zahl der Insolvenzverfahren von den genannten ehemals selbstständig Tätigen stieg gegenüber dem Vorjahr um 120,2 Prozent auf 2 303 (2020: 1 046). Eine mögliche Ursache für den Anstieg könnte das Ende 2020 beschlossene Gesetz zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein. Infolge dessen könnten die Schuldner ihre Insolvenzanträge zurückgestellt und diese erst im Jahr 2021 gestellt haben. Ferner beantragten noch 3 252 weitere Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (IT.NRW)

(77 / 22) Düsseldorf, den 8. März 2022