Landesbetrieb IT.NRW
Statistik und IT-Dienstleistungen  

NRW: Anfang 2022 gab es 1,6 Prozent mehr Versorgungsempfänger im öffentlichen Dienst als ein Jahr zuvor

Älteres Paar beim Spaziergang
Montag, 7. November 2022

NRW: Anfang 2022 gab es 1,6 Prozent mehr Versorgungsempfänger im öffentlichen Dienst als ein Jahr zuvor

Knapp die Hälfte der Versorgungsempfänger in NRW waren Anfang des Jahres ehemalige Lehrerinnen und Lehrer bzw. deren Hinterbliebene.

Düsseldorf (IT.NRW). Die Zahl der Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes in Nordrhein-Westfalen war am 1. Januar 2022 mit 270 605 Personen um 1,6 Prozent höher als Anfang 2021 (damals: 266 370). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, beliefen sich die Versorgungsauszahlungen im Jahr 2021 auf rund 10,3 Milliarden Euro. Das waren 2,9 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (damals: 10,0 Milliarden Euro). Versorgungsempfänger sind ehemalige Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter (und deren Hinterbliebene), die vor ihrer Pensionierung im öffentlichen Dienst des Landes, der Kommunen und der Sozialversicherungsträger tätig waren.

Den größten Anteil an den Versorgungsempfängern in NRW (80,7 Prozent) stellten Anfang 2022 Pensionärinnen und Pensionäre mit 218 325 Personen. Verwitwete hatten mit 49 320 einen Anteil von 18,2 Prozent und Waisen mit 2 960 einen Anteil von 1,1 Prozent. Ausgezahlt wurden im Jahr 2021 insgesamt 9,0 Milliarden Euro an Ruhegehältern, 1,2 Milliarden Euro Witwen-/Witwergelder und 0,2 Milliarden Euro Waisengelder.

Bei knapp der Hälfte aller Versorgungsempfänger (132 260) handelte es sich Anfang 2022 um ehemalige Lehrerinnen und Lehrer bzw. deren Hinterbliebene. Ihre Zahl war um 0,7 Prozent höher als Anfang 2021 (damals: 131 275). Die Versorgungsauszahlungen für ehemalige Beamtinnen und Beamte im Schuldienst bzw. deren Hinterbliebene beliefen sich im Jahr 2021 auf 5,2 Milliarden Euro (+1,8 Prozent gegenüber 2020).

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Zahl der Versorgungsempfänger jeweils zum Stichtag 1. Januar eines Jahres erhoben wird; die Angaben zu den Versorgungsauszahlungen beziehen sich dagegen immer auf das gesamte (Vor-)Jahr. Aus Datenschutzgründen werden die Zahlen der Versorgungsempfänger auf Vielfache von fünf gerundet ausgewiesen. (IT.NRW)

(446 / 22) Düsseldorf, den 7. November 2022