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Mittwoch, 10. September 2025

NRW: Ausgaben der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung um rund 13 % gestiegen

  • 2024 wurden 7,2 Milliarden Euro für die Leistungen der Eingliederungshilfe aufgebracht.
  • Größte Ausgabeposten waren Assistenzleistungen.
  • Zweitgrößte Ausgabeposten waren Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2024 beliefen sich die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach Abzug der Einnahmen auf 7,2 Milliarden Euro. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 13,2 % mehr als ein Jahr zuvor. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung ermöglichen und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern.

Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe in NRW

Assistenzleistungen waren der größte Ausgabeposten

Für die Leistungen zur sozialen Teilhabe wurden 2024 insgesamt 4,8 Milliarden Euro brutto aufgewendet. Den größten Teil dieser Ausgaben machten die Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags aus. Die Bruttoausgaben für diese Leistungen betrugen 3,9 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 erhielten 140.570 Menschen Assistenzleistungen, das waren 0,8 % mehr als im Vorjahr. Der Anstieg bei den Bruttoausgaben fiel mit 14,2 % deutlich stärker aus.

Zweitgrößte Ausgabenposition waren die Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen

Die Ausgaben für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben entfielen zu 99,0 % auf die Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen. 2024 wurden für diese Leistungen 1,59 Milliarden Euro aufgewendet, das waren 2,2 % mehr als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen lag 2024 bei 74.355 Menschen und war damit um 0,5 % niedriger als im Vorjahr.

Empfänger/-innen von Leistungen der Eingliederungshilfe in NRW

Leistungen zur Teilhabe an Bildung gestiegen

Die Ausgaben für die Leistungen zur Teilhabe an Bildung lagen 2024 bei 671 Millionen Euro und damit um 19,4 % höher als 2023. Diese Ausgaben wurden zu 74,8 % direkt von den nordrhein-westfälischen Kommunen erbracht, die wesentlich für die Eingliederungshilfeleistungen für Schülerinnen und Schüler zuständig sind. Die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe insgesamt wurden nur zu 7,2 % direkt von den Kommunen und zu 92,8 % über die Landschaftsverbände erbracht.

Methodische Hinweise

Die Statistik der Empfänger von Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erfasst jährlich die Zahl der Personen, die diese Leistungen erhalten. Aufgrund unvollständiger Datenmeldungen wird die Gesamtzahl dieser Personen aktuell untererfasst. Für das Jahr 2023 beträgt die Untererfassung mindestens 1.300 Personen und für das Jahr 2024 mindestens 3.700 Personen. Die Assistenzleistungen und die Leistungen für anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen sind nicht von dieser Untererfassung betroffen. Die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erfasst jährlich die Aufwendungen für die entsprechenden Leistungen. Die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe liegt in Nordrhein-Westfalen in erster Linie bei den Landschaftsverbänden, denen als Einrichtungen der kommunalen Selbstverwaltung unter anderem die Hauptzuständigkeit für die Fachleistungen für Menschen mit Behinderungen zukommt. Einige Leistungen werden aber auch direkt von den Kommunen erbracht.

Über IT.NRW

Der Landesbetrieb IT.NRW ist der zentrale IT-Dienstleister und das Statistische Landesamt für Nordrhein-Westfalen. Wir begleiten die Digitalisierung der Landesverwaltung und stellen objektive Daten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Die Erstellung von mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage ist dank der zuverlässigen Meldungen von Befragten möglich. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. (IT.NRW)

Ergebnisse zu den Ausgaben und Einnahmen von Eingliederungshilfe für die Landschaftsverbände und die kreisfreien Städte und Kreise finden Sie als Excel-Datei aus der Landesdatenbank NRW.

Weitere Ergebnisse zu den Ausgaben und Einnahmen von Eingliederungshilfe finden Sie in der Landesdatenbank NRW.

Ergebnisse zu den Empfängerinnen und Empfängern von Eingliederungshilfe finden Sie in der Landesdatenbank NRW.

(264 / 25) Düsseldorf, den 10. September 2025

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