
NRW-Bauhauptgewerbe: 1,4 Prozent weniger Betriebe und 1,2 Prozent mehr Beschäftigte als ein Jahr zuvor
Düsseldorf (IT.NRW). Mitte 2021 beschäftigten die 13 894 nordrhein-westfälischen Betriebe des Bauhauptgewerbes 155 175 Personen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, lag die Zahl der Betriebe damit um 199 bzw. 1,4 Prozent unter dem Ergebnis von Juni 2020. Die Zahl der Beschäftigten war um 1 823 Personen bzw. 1,2 Prozent höher als im Vorjahr.
Bauhauptgewerbe in Nordrhein-Westfalen | ||||||
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Jahr | Betriebe am 30. Juni | Beschäftigte am 30. Juni | Jahresumsatz | |||
Anzahl | Veränderung*) | Anzahl | Veränderung*) | in Mio. Euro | Veränderung*) | |
2017 | 13 151 | +4,9 | 140 893 | +6,2 | 18 864 | +5,9 |
2018 | 12 594 | −4,2 | 141 463 | +0,4 | 20 302 | +7,6 |
2019 | 13 564 | +7,7 | 148 788 | +5,2 | 21 274 | +4,8 |
2020 | 14 093 | +3,9 | 153 352 | +3,1 | 24 177 | +13,6 |
2021 | 13 894 | −1,4 | 155 175 | +1,2 | … | … |
*) gegenüber dem Vorjahr; Zeichenerklärung: … = Ergebnisse liegen noch nicht vor |
Die Zahl der Betriebe entwickelte sich gegenüber Juni 2020 in Abhängigkeit der jeweiligen Größenklassen unterschiedlich: Bei kleineren Betrieben (bis 19 tätige Personen) gab es einen Rückgang von 1,6 Prozent. Die Zahl der größeren Betriebe (ab 20 tätige Personen) blieb hingegen im Vergleich zum Vorjahresergebnis konstant (plusmn;0,0 Prozent).
Bei den kleineren Betrieben, in denen knapp die Hälfte (2021: 44,9 Prozent; 2020: 45,4 Prozent) der Beschäftigten des gesamten nordrhein-westfälischen Bauhauptgewerbes tätig war, stieg die Zahl der Beschäftigten um 57 Personen (+0,1 Prozent). Die größeren Betriebe beschäftigten 1 766 Personen (+2,1 Prozent) mehr als Mitte 2020.
Der Gesamtumsatz aller Betriebe des nordrhein-westfälischen Bauhauptgewerbes war im Jahr 2020 mit rund 24,2 Milliarden Euro um 13,6 Prozent höher als 2019. Rund ein Drittel (31,5 Prozent) des Gesamtumsatzes wurde von kleineren Betrieben (7,6 Milliarden Euro; +11,2 Prozent gegenüber 2019) erwirtschaftet. (IT.NRW)
(510 / 21) Düsseldorf, den 27. Dezember 2021
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