NRW: Deponien und Tagebaue entsorgten 12,7 Millionen Tonnen Boden und Steine
Düsseldorf (IT.NRW). Die nordrhein-westfälischen Deponien und Tagebaue entsorgten im Jahr 2020 rund 12,7 Millionen Tonnen unbelasteten Boden und Steine (frei von Gift- und anderen Schadstoffen). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, entspricht das rein rechnerisch 488 000 Ladungen von 40-Tonner-Lkw (mit jeweils 26 Tonnen Nutzlast). Der nordrhein-westfälische Anteil an der bundesweit von Deponien und Tagebauen entsorgten Menge (110,3 Millionen Tonnen) lag bei 11,5 Prozent.
In NRW wurden 2020 knapp 6,2 Millionen Tonnen Boden und Steine zur Verfüllung von Tagebaugruben (z. B. Abraum im Braunkohletagebau) eingesetzt. Weitere 1,8 Millionen Tonnen wurden als Ersatzbaustoff für Deponiebaumaßnahmen genutzt; das war mehr als ein Drittel (36,3 Prozent) der bundesweiten Verwertung von Boden und Steinen im Deponiebau. Knapp 4,6 Millionen Tonnen Boden und Steine konnten keiner Verwertung zugeführt werden und wurden auf Deponien entsorgt; der NRW-Anteil an der bundesweiten Ablagerung auf Deponien lag hier bei 26,6 Prozent.
Entsorgung von unbelastetem Boden und Steinen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 |
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Anlagenart | Input insgesamt (Millionen Tonnen) |
Verfüllung von Tagebaugruben*) | 6,2 |
Verwertung im Deponiebau | 1,8 |
Entsorgung auf Deponien | 4,6 |
*) z. B. Abraum im Braunkohletagebau |
Bei den entsorgten Mengen Boden und Steine gab es im Jahr 2020 zum Teil große Unterschiede zwischen den Regionen NRWs: Im Rhein-Kreis Neuss wurde mit 2,1 Millionen Tonnen landesweit die größte Menge entsorgt bzw. verfüllt; auf den Plätzen zwei und drei lagen der Kreis Heinsberg (1,2 Millionen) und Köln (984 000 Tonnen). Dagegen wurden in einigen kreisfreien Städten aufgrund fehlender Entsorgungsmöglichkeiten nur geringe Mengen bzw. gar kein Boden und Steine entsorgt.
IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden. (IT.NRW)
(345 / 22) Düsseldorf, den 16. August 2022
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