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NRW: Der Abi-Schnitt im Schuljahr 2022/23 lag bei 2,4

Studentinnen und Studenten gehen über den Uniflur
Donnerstag, 4. Juli 2024

NRW: Der Abi-Schnitt im Schuljahr 2022/23 lag bei 2,4

Frauen kamen auf einen Abi-Notenschnitt von 2,3. Bei Männern lag er bei 2,5. Eine Spitzennote von 1,4 oder besser erreichten 11,6 Prozent der Abiturient(inn)en.

Düsseldorf (IT.NRW). Fast 79 000 Abiturientinnen und Abiturienten haben am Ende des Schuljahres 2022/23 ihre Abiturprüfung an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Nordrhein-Westfalen bestanden. Der Notendurchschnitt lag – wie bereits im Vorjahr – bei 2,4. Während Abiturientinnen auf einen Durchschnitt von 2,3 kamen, bestanden Abiturienten ihre Prüfung im Schnitt mit der Note 2,5. Betrachtet werden in dieser Statistik die Absolventinnen und Absolventen mit allgemeiner und fachgebundener Hochschulreife.

Abiturientinnen und Abiturienten mit bestandener Prüfung am Ende des Schuljahres 2022/23 in NRW

Jede achte Abiturientin und jeder zehnte Abiturient erreichte die Note 1,4 oder besser

Mehr als jede achte Abiturientin (13,4 Prozent) erzielte einen Notendurchschnitt von 1,4 oder besser. Bei den männlichen Absolventen in NRW kam knapp jeder zehnte (9,5 Prozent) auf einen Notendurchschnitt in diesem Spitzenbereich. Insgesamt lag der Anteil bei 11,6 Prozent. Einen Schnitt von 3,5 bis 4,0 erreichten 2,8 Prozent der Frauen und 4,7 Prozent der Männer (Anteil insgesamt: 3,7 Prozent).

Die meisten Abiturientinnen und Abiturienten mit einem Notendurchschnitt im Spitzenbereich kamen aus Bonn

Auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte betrachtet war in Bonn (17,5 Prozent), Münster (17,3 Prozent) und Düsseldorf (14,4 Prozent) der Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten mit einem Notenschnitt von 1,4 oder besser am höchsten. In Gelsenkirchen (6,7 Prozent), Hamm (6,9 Prozent) und dem Kreis Paderborn (7,9 Prozent) war der Anteil der Frauen und Männer mit Spitzennote im NRW-Vergleich am niedrigsten.

Aus Datenschutzgründen wurden alle Schülerzahlen ab dem Schuljahr 2019/20 auf ein Vielfaches von fünf gerundet ausgewiesen. (IT.NRW)

(206 / 24) Düsseldorf, den 4. Juli 2024

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