NRW-Einzelhandel: Umsätze im Februar 2022 um 6,7 Prozent höher als im Vorjahresmonat und 2,3 Prozent höher als im Februar 2019
Düsseldorf (IT.NRW). Die Umsätze im nordrhein-westfälischen Einzelhandel waren im Februar 2022 real – also unter Berücksichtigung der Preisentwicklung – um 6,7 Prozent höher als im Februar 2021; gegenüber Februar 2019 stiegen die realen Umsätze um 2,3 Prozent. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren die Umsätze im Februar 2022 nominal um 10,9 Prozent höher als ein Jahr zuvor.
Reale Umsatzentwicklung im NRW-Einzelhandel*) | ||
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Berichtsmonat | Zu- bzw. Abnahme in Prozent |
Messziffer 2015 = 100 |
Februar 2020 | +5,4 | 107,4 |
März 2020 | +1,3 | 113,1 |
April 2020 | −3,8 | 110,8 |
Mai 2020 | +5,5 | 119,0 |
Juni 2020 | +7,4 | 117,2 |
Juli 2020 | +4,7 | 119,0 |
August 2020 | +5,1 | 116,0 |
September 2020 | +7,9 | 115,2 |
Oktober 2020 | +8,8 | 125,6 |
November 2020 | +5,4 | 126,6 |
Dezember 2020 | +4,9 | 133,9 |
Januar 2021 | −11,5 | 95,9 |
Februar 2021 | −9,0 | 97,7 |
März 2021 | +9,9 | 124,3 |
April 2021 | −0,3 | 110,5 |
Mai 2021 | −5,6 | 112,3 |
Juni 2021 | +4,3 | 122,2 |
Juli 2021 | −1,8 | 116,9 |
August 2021 | −1,7 | 114,0 |
September 2021 | −1,0 | 114,1 |
Oktober 2021 | −4,1 | 120,5 |
November 2021 | +0,2 | 126,8 |
Dezember 2021 | +2,3 | 137,0 |
Januar 2022 | +12,1 | 107,5 |
Februar 2022 | +6,7 | 104,2 |
*) Januar 2021 bis Februar 2022 vorläufige Ergebnisse |
Eine überdurchschnittliche Umsatzsteigerung gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat verbuchte im Februar 2022 der Einzelhandel mit Möbeln, Einrichtungsgegenständen und sonstigem Hausrat (+46,8 Prozent); verglichen mit Februar 2019 sank der Umsatz hier um 1,4 Prozent. Im Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik wurde ebenfalls ein höherer Umsatz als ein Jahr zuvor erzielt (+46,1 Prozent); verglichen mit Februar 2019 war ein Umsatzrückgang von 4,7 Prozent zu konstatieren. Auch der Einzelhandel mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren wies gegenüber dem Vorjahresmonat eine Umsatzsteigerung auf (+34,9 Prozent); gegenüber Februar 2019 stieg der Umsatz hier um 2,9 Prozent.
Im Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten musste hingegen ein Umsatzrückgang hingenommen werden (−19,6 Prozent); gegenüber Februar 2019 stieg der Umsatz jedoch um 20,6 Prozent. Auch im Versand- und Internet-Einzelhandel sank der Umsatz (−5,8 Prozent); verglichen mit Februar 2019 stieg der Umsatz hier um 71,0 Prozent. Darüber hinaus vermeldete der Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen) ebenfalls einen Umsatzrückgang (−2,4 Prozent); verglichen mit Februar 2019 sank der Umsatz um 3,9 Prozent.
Für die ersten zwei Monate des Jahres 2022 ermittelten die Statistiker für den NRW-Einzelhandel einen realen Umsatzanstieg von 9,4 Prozent; nominal stiegen die Umsätze gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 13,4 Prozent.
Die Zahl der Beschäftigten im Einzelhandel stieg im Februar 2022 gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat um 1,6 Prozent.
Die Statistiker weisen darauf hin, dass es in der aktuellen Corona-Krise – insbesondere in den Lockdownphasen – zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen im Vorjahresmonatsvergleich kommen kann. Um einen aussagekräftigen Vergleich zum Vorkrisenniveau zu ermöglichen, wird seit Berichtsmonat März 2021 zusätzlich ein Vergleich zu den entsprechenden Monatsergebnissen des Jahres 2019 dargestellt.
Frühere Ergebnisse und Daten für weitere Wirtschaftszweige des Einzelhandels stehen in der Landesdatenbank NRW bereit.
IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden. (IT.NRW)
(162 / 22) Düsseldorf, den 28. April 2022
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