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NRW: Ende 2022 erhielten 9,5 Prozent mehr Menschen Grundsicherung im Alter als 2021

Zwei Hände schützen eine Gruppe aus Papierfiguren
Donnerstag, 11. Mai 2023

NRW: Ende 2022 erhielten 9,5 Prozent mehr Menschen Grundsicherung im Alter als 2021

Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter lag Ende 2022 mit 177 385 auf einem neuen Höchststand. Dagegen erhielten weniger Menschen Grundsicherung bei Erwerbsminderung (−1,0 Prozent).

Düsseldorf (IT.NRW). Ende 2022 war die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter um 9,5 Prozent (15 415 Personen) höher als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag die Zahl der Personen, die diese Leistungen erhielten, mit 177 385 auf einem neuen Höchststand. 79,9 Prozent des Zuwachses (12 315 Personen) sind auf nichtdeutsche Personen und hier vor allem auf Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit zurückzuführen. Die Zahl der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger von Grundsicherung im Alter aus der Ukraine ist gegenüber dem Jahresende 2021 um 10 365 auf 15 910 Personen gestiegen.

Empfänger/-innen von Grundsicherungsleistungen in NRW

Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung aufgrund einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung lag Ende 2022 bei 128 630 und damit um 1,0 Prozent unter dem Vorjahresniveau. Wie schon in den Jahren zuvor erhielten auch Ende 2022 mehr Frauen als Männer Grundsicherung im Alter (Frauenanteil: 58,8 Prozent), während bei der Grundsicherung bei Erwerbsminderung die Männer in der Mehrheit waren (Männeranteil: 55,7%).

Ende 2022 erhielten insgesamt 306 015 Menschen in Nordrhein-Westfalen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können und entweder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach §41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben. Diese liegt für Personen, die vor dem Jahr 1947 geboren sind bei 65 Jahren. Für Personen, die 1947 oder später geboren wurden, wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2022 lag sie bei 65 Jahren und elf Monaten.

Die Statistiker weisen darauf hin, dass ab dem Berichtsjahr 2020 die Zahlen der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus Datenschutzgründen auf ein Vielfaches von fünf gerundet werden. Hierdurch besteht keine Additivität. (IT.NRW)

(143 / 23) Düsseldorf, den 11. Mai 2023

Ergebnisse für Städte und Gemeinden finden Sie in der Landesdatenbank NRW.

Weitere Regionalergebnisse zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung finden Sie in der Landesdatenbank NRW.